Benko-Finanzmann

Signa-Knaller: 180.000 Euro für 1,26 Mrd. Euro Schulden

Ein Mann im Anzug steht in einem Gerichtssaal neben einem unscharf dargestellten Polizisten.
© APA/EXPA/ JOHANN GRODER
Ex-Signa-Finanzchef Pirolt beantragt Entschuldung. Was er seinen Gläubigern anbietet - die rund 1,26 Mrd. Euro fordern - ist interessant: Von den Schulden will er laut Zahlungsplan exakt 0,0142 Prozent zurückzahlen.
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Der frühere Finanzchef der Signa Prime und Signa Development, Manuel Pirolt, will sich von seinen Schulden befreien. Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) am Mittwoch mitteilte, hat der Ex-Vorstand am Handelsgericht Wien einen Zahlungsplan sowie ersatzweise die Einleitung eines dreijährigen Tilgungsplans beantragt. Der Antrag auf das kurze Abschöpfungsverfahren erfolgte knapp vor dem Auslaufen der entsprechenden gesetzlichen Regelung.

Antrag knapp vor Auslaufen der Frist

Das Konkursverfahren über das Vermögen des ehemaligen Signa-Managers wurde am 7. März 2025 am Handelsgericht Wien eröffnet. Nun bietet er seinen Gläubigern eine Rückzahlungsquote von insgesamt 0,0142 Prozent in fünf Jahresraten an. Laut AKV sind in diesem Konkursverfahren Forderungen in Höhe von rund 1,26 Mrd. Euro angemeldet. Die angebotene Quote entspricht also knapp 180.000 Euro. Ein Großteil der Forderungen ist allerdings noch bestritten oder gerichtlich ungeprüft. Sollte die Summe der letztendlich anerkannten Forderungen geringer ausfallen, verringert sich naturgemäß auch der tatsächliche Auszahlungsbetrag, der diesen 0,0142 Prozent entspricht.

Da Pirolt seine Unternehmereigenschaft verloren hat und nun als Verbraucher gilt, war ihm dieser Entschuldungsantrag möglich. Der Antrag auf das dreijährige Abschöpfungsverfahren wurde am 15. Juli 2026 eingebracht. Damit nutzte Pirolt die Frist für die im Jahr 2021 eingeführte Regelung für das kurze Verfahren, die am 16. Juli 2026 außer Kraft trat. Ohne den rechtzeitigen Antrag wäre eine so rasche Entschuldung für Verbraucher gesetzlich nicht mehr möglich gewesen. Das Abschöpfungsverfahren kommt zum Zug, sollten die Gläubiger den Zahlungsplan ablehnen.

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Tilgungsplan (das kurze Abschöpfungsverfahren) nur subsidiär bzw. hilfsweise beantragt werden darf. Pirolt muss seinen Gläubigern also zwingend zuerst einen Zahlungsplan anbieten. Nur für den Fall, dass die Gläubiger diesen ersten Vorschlag bei der Abstimmung nicht annehmen, greift als "Plan B" automatisch der subsidiäre Antrag und das dreijährige Abschöpfungsverfahren wird eingeleitet.

Insolvenzverwalterin und Gericht am Zug

Als nächsten formalen Schritt muss die Insolvenzverwalterin den Zahlungsplanvorschlag auf Angemessenheit und Erfüllbarkeit prüfen, bevor das Insolvenzgericht über die Zulassung zur Abstimmung entscheidet. Die zeitliche Komponente ist für Pirolt auch in anderer Hinsicht wesentlich: Sollte es binnen zwei Jahren nach einer Bestätigung des Zahlungsplans oder zum Zeitpunkt einer negativen Abstimmung zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung wegen betrügerischer Krida kommen, würde dies die Entschuldung verhindern. Gegen Pirolt, für den die Unschuldsvermutung gilt, laufen Ermittlungsverfahren, ein rechtskräftiges Urteil gibt es bisher nicht.

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