Über 1,2 Mrd Euro

Meinl-Bank-Klage gegen Atrium bestätigt

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Atrium hält die Meinl-Gegenklage für "fehlgeleitet und unberechtigt".

Die Meinl Bank hat gegen die Atrium eine Gegenklage eingereicht: Die Summe von über 1,2 Mrd. Euro wurde heute früh bestätigt. Atrium teilte Dienstag früh mit, dass man eine Derivativklage erhalten habe,  die von Meinl Bank und B.V. voorheen Firma W. de Liefde vor dem Royal Court of Jersey eingebracht wurde. Verlangt werde Schadenersatz von über 1,2 Mrd. Euro. Atrium werde angemessene Schritte zur Behandlung der Klage und der Ansprüche setzen, die sie für "fehlgeleitet und unberechtigt" halte.

Zum Nachteil von Atrium gehandelt

Behauptet werde im Wesentlichen, dass die Beklagten, außer Atrium selbst, zum Nachteil von Atrium gehandelt hätten. Folgende Beklagte seien in der Derivativklage angeführt: Chaim Katzman, Michael Bar Haim, Joseph Azrack, Shanti Sen, Thomas William Wernink, Rachel Lavine, Peter Linneman, Atrium European Real Estate Limited, Gazit Globe Limited, CPI/Gazit Holdings Limited, CPI Austria Holdings Limited, Gazit Midas Limited, und CPI CEE Management LLC.

"Atrium bleibt auch absolut zuversichtlich, dass seine vor dem High Court of Justice in London gegen die Meinl Bank Aktiengesellschaft und andere Beklagte geltend gemachten Ansprüche wohl begründet sind und von diesen letzten Aktionen der Meinl Bank in keinster Weise nachteilig beeinflusst werden", heißt es in der heutigen Mitteilung weiter.

Milliardenklage
Die MEL-Nachfolgefirma Atrium hatte gegen Julius Meinl und seine Meinl Bank beim High Court of Justice zu London Milliardenklage eingebracht. Die Kläger, ein Konsortium der Citigroup und des israelischen Immobilienfonds Gazit, werfen Julius Meinl und einer Reihe früherer Manager vor, Atrium bziw. die frühere Meinl European Land (MEL) systematisch geschädigt zu haben, was diese bestreiten.

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