Namenslobbying

Griechisches Schwarzgeld für Hochegger

25.09.2011

75.000 Euro erhielt Hochegger für Mazedonien-Namenslobbying.

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© APA/ Schlager
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Der Lobbyist Peter Hochegger, gegen den in zahlreichen Korruptionsverdachtsfällen in Österreich ermittelt wird, hatte auch griechische Geschäftskontakte. Bei einer seiner Vernehmungen in der Causa Buwog durch die Justiz war der Lobbyist zu einem Zahlungseingang in Zypern befragt worden, der nicht von seiner eigenen zypriotischen Gesellschaft Astropolis kam. Zunächst hatte er den Ermittlern gesagt, es handle sich dabei offenbar um Schwarzgeld eines griechischen Geschäftsmanns, das er für diesen investieren sollte. In derselben Vernehmung korrigierte er aber seine eigenen Angaben und sprach dann davon, dass es in Wahrheit um Lobbying für die Namensgebung für Mazedonien gegangen sei.

Schwarzgeld-Variante
Zunächst erzählte Hochegger die Schwarzgeld-Variante: Der griechische Geschäftsmann, den er seit 2007 kenne, habe ihm in zwei Tranchen 75.000 Euro an seine Gesellschaft Fabian Ltd. auf Zypern überwiesen. "Er ersuchte mich, das Geld für ihn zu investieren. Ich habe das direkt nach Brasilien weitergeleitet", heißt es dazu im Vernehmungsprotokoll Hocheggers. Der Geschäftsmann lebe in Athen und sei in der Marktforschung tätig, er kenne ihn seit 2007. Die Überweisungen fanden offenbar 2008 statt. "Ich nehme an, dass es sich dabei um Schwarzgeld handelt." Auf die Frage, warum er das nicht schon früher angegeben habe, sagte Hochegger, er habe es "einfach vergessen".

Namensgebung
In der gleichen Vernehmung korrigiert Hochegger seine eigenen Angaben: In Wahrheit sei es um ein Projekt in Mazedonien gegangen, konkret um die Namensgebung für den Staat Mazedonien. "Die Griechen wollten den Namen Mazedonien verhindern", so der Lobbyist. Zunächst sei ein großes Kommunikationsprojekt zwischen einer Agentur in Brüssel und Hochegger Bulgarien ausgemacht worden. Dann habe sich herausgestellt, dass es keine offiziellen Geldmittel gab und das ganze Projekt von einem griechischen Fonds gespeist werde. "Griechische Geschäftsleute haben sich zusammengetan und in einen Fonds eingezahlt, weil die griechische Regierung es nicht zustande gebracht hat, auf politischer Ebene den Dialog zu führen." Einige 100.000 Euro hätten in eine Kampagne investiert werden sollen, "um auf beiden Seiten Druck auszuüben und einen Kompromiss bei der Namensgebung zu finden".

Die griechische Regierung sei darüber informiert gewesen und habe ursprünglich auch zugestimmt, dann aber ihre Meinung geändert und das Projekt abgebrochen. Es habe sich also nicht um offizielle Gelder gehandelt. Der griechische Geschäftsmann habe ihm Geld nach Zypern überwiesen. Es sei aber zum Streit über die Begleichung einer Rechnung gekommen, die diesem Projekt zuzuordnen sei. Schriftliche Rechnungen seien zu den Überweisungen nie ausgestellt worden. "Es gibt nichts Schriftliches."

Die 75.000 Euro seien "unterm Strich" ihm persönlich zuzurechnen, so Hochegger. Er habe es in Österreich nicht versteuert, wolle dies aber nachholen. Das Geld sei von der Fabian an seine Firma Norrish Brasilien übermittelt worden. In Brasilien hat Hochegger auch Geld aus der Provision aus der Buwog-Privatisierung investiert.

Gegen den Lobbyisten Peter Hochegger, den Ex-FPÖ-Politiker und Lobbyisten Walter Meischberger, den Immobilienmakler Ernst Karl Plech und den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) wird in der Causa Buwog-Privatisierung ermittelt. Der Verdacht, dass die Provision in Höhe von fast 10 Mio. Euro von der siegreichen Immofinanz an Hochegger und Meischberger für Information bezahlt wurde, die durch Amtsmissbrauch erlangt wurde, wird von den Beschuldigten zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Namensstreit zwischen Griechenland und Mazedonien ist immer noch nicht beigelegt: Griechenland sieht in dem offiziellen Namen "Republik Mazedonien" einen möglichen Anspruch auf seine nördlichen Gebiete und blockiert darum die Annäherung Mazedoniens an die EU. Die Aufnahme in die UNO erfolgte auf Druck Athens unter der Bezeichnung "FYROM" (Former Yugoslav Republic of Macedonia).

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