Bis zu 45% Quote

Hallmann glückt Sanierung: "Aufgeben war nie eine Option!"

10.03.2026

Unternehmer Klemens Hallmann ist einer der wenigen in der Immo-Branche, denen die Sanierung geglückt ist. Das Handelsgericht hat den Plan bestätigt. Der Immo-Löwe jubelt.

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Der am 28. Oktober 2025 angenommene Sanierungsplan in Eigenverwaltung von Klemens Hallmann wurde am 6. März 2026 vom Handelsgericht Wien bestätigt. Die erforderliche Quote laut Sanierungsplan wurde fristgerecht am Treuhandkonto des Sanierungsverwalters erlegt.

© Hallmann Holding International Investment GmbH

Der Unternehmer und Investor Klemens Hallmann verfolgte "konsequent den Weg einer transparenten, strukturierten und verantwortungsvollen Sanierung", heißt es von dessen Sprecher zu oe24.

Hallmann selbst äußert sich wie folgt: „Es war mir von Anfang an wichtig, das Sanierungsverfahren mit größtmöglicher Transparenz und Verantwortung zu führen und meinen Verpflichtungen zuverlässig nachzukommen. Dabei stand die Wahrung der Gläubigerinteressen für mich stets an erster Stelle."

Die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsverfahrens sei das Ergebnis von intensiven Bemühungen und entschlossenem Handeln. "Ich bedanke mich bei meinem Team und bei allen, die mitgewirkt haben, um das möglich zu machen. Ich hoffe, damit eine mögliche Trendwende in der Immobilienbranche positiv zu unterstützen“, sagt Klemens Hallmann.

Herausforderungen  

Er ergänzt: „Sanierungen in der Immobilienbranche können gelingen. Ich habe mich für diesen Weg entschlossen, um im Sinne der Gläubiger zu handeln. Mit Zusammenhalt und harter Arbeit können auch die größten Herausforderungen bewältigt werden.“

„Aufgeben war nie eine Option“

„Aufgeben war nie eine Option“, sagt Hallmann. Bei einem Konkursverfahren hätten Gläubiger eine Quote von 8 Prozent erhalten. Das nun gerichtlich bestätigte Sanierungsverfahren ermöglicht eine Quote von bis zu 45 Prozent (35 Prozent Quote plus zusätzlich 10 Prozent Sonderquote wenn ein 186-Kilo-Goldwürfel gewinnbringend versteigert wird.

Das ist weit über der gesetzlichen Mindest-Quote. „Ich freue mich sehr, dass das im Sinne der Gläubiger nun realisierbar ist“, sagt Hallmann. 

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