Zurück in den Knast?

Menowin Fröhlich: Bewährung widerrufen

17.09.2010

Betrug, Körperverletzung: Amtsgericht widerruft offene Bewährung.

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© sxc, Johannes Kernmayer
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"Zu den Anhörungsterminen ist er nicht erschienen", erzählt Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt im Donaukurier. Jetzt wurde die offene Bewährung aufgehoben: Muss Menowin Fröhlich zurück ins Gefängnis?

313 Tage im Kittchen?
Der 23-jährige Sänger wurde unter anderem wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt: 313 Tage sind noch abzusitzen.

Menowins Anwalt soll um einen Haftaufschub von vier Monaten gebeten haben, damit der DSDS-Vize an seine erste CD fertig stellen kann. Außerdem will der Vertreter des Künstlers die Verbüßung der Reststrafe im offenen Strafvollzug durchsetzen.

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