Richterin knallhart
Alko-Crash nach Halloween-Party: Zehn Monate Haft für junge Lenkerin
27.03.2026Die 25-Jährige hatte 1,37 Promille von angeblich nur zwei Wodka-Red Bull intus und war viel zu schnell in die Kurve gerast. Dabei starb eine 18-jährige Beifahrerin. Die bisher unbescholtene Todeslenkerin fasste gleich mal "generalpräventiv" eine Haftstrafe aus.
Ktn. Weil sie betrunken einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, wurde am Freitag eine 25-jährige Bosnierin am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt. Bei dem Unfall nach einer Halloweenparty im vergangenen Jahr war eine 18-Jährige getötet und die Lenkerin sowie zwei weitere junge Frauen schwerst verletzt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Bande raubte Scooter-Buben (13) die Bankomatkarte
- Gast (40) starb in Szene-Nachtclub: Barkeeper verurteilt
- Tod bei Tunnel-Crash: Trauer um junge Fußballerin
Richterin Claudia Bandion-Ortner sagte in ihrer Urteilsbegründung: "Dieser Fall zeigt klar auf, wohin Alkohol am Steuer führen kann. Und zwar zu einer Katastrophe für die Opfer, ihre Familien und für die Lenkerin selbst." Und: "Da können noch so viele Kontrollen stattfinden, die Leute werden einfach nicht gescheiter." Sie habe ein Urteil "mit Signalwirkung" gefällt: "Aus Gründen der Generalprävention kann das nicht bedingt nachgesehen werden." Mildernd war der Frau ihre Unbescholtenheit und ihr Geständnis zugute gekommen.
Mit 105 km/h durch 50er-Zone gerauscht
Wie Staatsanwältin Krenare Fida sagte, sei die 25-Jährige mit einer Freundin in einer Bar in Velden gewesen. "Auch die Angeklagte hat hier Wodka getrunken - obwohl sie gewusst hatte, dass sie noch ihre Freundin mit ihrem Auto heimbringen musste", so die Staatsanwältin. In den frühen Morgenstunden fuhr die Angeklagte dann mit drei weiteren jungen Frauen im Auto wieder in Richtung Klagenfurt. Im Fahrzeug lief laute Musik.
In einer auf 50 km/h beschränkten Zone in Bad Saag sam Wörthersee war das Auto laut Gutachten mit mindestens 105 km/h unterwegs, als es schließlich von der Straße abkam: Es überfuhr einen Radweg, wobei ein Reifen platzte und der Pkw frontal gegen eine Betonmauer einer Unterführung prallte. Bei der Lenkerin, die zu diesem Zeitpunkt einen Probeführerschein hatte, wurden 1,37 Promille gemessen.
Lauter Ausreden: "50 km/h-Tafel nicht gesehen"
Mit leiser Stimme gab schließlich die 25-Jährige vor Richterin Bandion-Ortner ihre Erinnerungen an den Abend wieder. "Sie hatten einen Probeführerschein, Sie dürften eigentlich überhaupt nichts trinken. Warum dann trotzdem?", wollte die Richterin wissen. Eine Freundin hatte ihr gesagt, sie solle auch etwas trinken: "Sonst würde ich so grantig schauen." Es seien auch nur zwei Vodka-Red Bull gewesen, meinte die Angeklagte. "Das muss aber schon mehr gewesen sein, bei dem Promillegehalt", bemerkte die Richterin.
In den frühen Morgenstunden stiegen die vier jungen Frauen schließlich ins Auto. Normalerweise halte sie sich auch an die Geschwindigkeitsbeschränkungen, gab die Angeklagte an. Allerdings habe sie die 50-km/h-Tafel nicht gesehen, weil sie sich gerade umgedreht habe: "Dann bin ich von der Straße abgekommen, ein Reifen ist geplatzt, wir haben geschrien und dann war schon die Wand da."
"Leichtsinn schaltete jede Vernunft aus"
Wie viel zu schnell die 25-Jährige unterwegs war, wurde durch die Ausführungen des Sachverständigen deutlich: Das Auto war mit 105 km/h unterwegs, obwohl für die Kurve eine Kurvengrenzgeschwindigkeit von 66 km/h berechnet wurde - darunter versteht man die maximal mögliche Geschwindigkeit, mit der ein Fahrzeug eine Kurve stabil durchfahren kann, ohne die Bodenhaftung zu verlieren. Beim Anprall wirkten gewaltige Kräfte auf die Unfallopfer: "Und zwar das 32-Fache des Körpergewichtes. Bei einem Körpergewicht von 60 Kilogramm wirken also 1,9 Tonnen auf den Körper", so der Sachverständige.