In Wiener Park
Brutalo-Teenies brachen 15-Jährigem Schädel
16.03.2026Opfer: "Habe mit meinem Leben abgeschlossen" - Zumindest sechs Jugendliche waren aus nichtigem Anlass auf ihn losgegangen.
Wien. Aus nichtigem Anlass ist am 20. Juli 2025 ein 15-Jähriger im Steinhagepark in Wien-Meidling zusammengeschlagen und mit Faustschlägen und Fußtritten aufs Schwerste verletzt worden. Unter anderem erlitt er einen Schädelbruch und Hirnblutungen. "Ich hatte Todesangst", schilderte der betroffene Schüler am Montag am Landesgericht, wo sich fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu verantworten hatten.
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"Hatte mit meinem Leben abgeschlossen"
"Ich wollte nur, dass es aufhört. Ich habe geschrien. Die haben nicht aufgehört. Das hat sich für mich wie eine Ewigkeit angefühlt", gab das Opfer brutaler Gewalt an. Am Ende hätte er "mehrere Tritte gegen meinen Kopf" gespürt. Der Versuch, sich mit seinen Armen vor den Tritten zu schützen, habe nichts genützt: "Ich hatte mit meinem Leben abgeschlossen."
Der 15-Jährige hatte mit einem Freund auf die Donauinsel fahren wollen. Am Weg zur U-Bahn mussten die beiden durch den Steinhagepark, wo eine Gruppe von Jugendlichen auf sie aufmerksam wurde. Er sei gefragt worden, "warum ich so schau", erinnerte sich das spätere Opfer. Auch um die vermutete sexuelle Orientierung des 15-Jährigen bzw. seines Begleiters dürfte es gegangen sein.
Fest steht, dass der 15-Jährige von einem Gleichaltrigen gepackt, umfasst und zu Boden geworfen wurde. Von einem weiteren 15-Jährigen kassierte er Faustschläge ins Gesicht und gegen den Kopf. Ein 16-Jähriger verpasste ihm zumindest drei Tritte gegen den Kopf, ehe ein 17-Jähriger mit Anlauf dem wehrlos am Boden Liegenden aus vollem Lauf kräftig gegen dessen Kopf trat.
Opfer lag 16 Tage im Spital
Die Folgen waren weitreichend und führten dazu, dass der Schüler 16 Tage im Spital behandelt werden musste. Er trug einen Schädelbruch im Bereich des linken Keilbeines davon, welcher sich bis in die seitliche Augenhöhlenwand und zur Kranznaht zog. Auch eine Einblutung in die weiche Schädeldecke und eine Einblutung zwischen Schädelknochen und harter Hirnhaut wurden festgestellt.
Neben den vier an der Gewalttat unmittelbar Beteiligten saß noch ein 15-Jähriger wegen eines zumindest physischen Tatbeitrags auf der Anklagebank. Ein damals 13-Jähriger hatte die Tat mit seinem Handy gefilmt. Da er noch strafunmündig war, konnte er nicht angeklagt und zur Verantwortung gezogen werden. Die Clips, die er aufgenommen hatte, wurden im Verhandlungssaal abgespielt.
Die beiden Hauptangeklagten, die laut Anklage das Opfer getreten hatten, waren geständig. Der 15-Jährige, der sich auf das Opfer gekniet und ihm zahlreiche Faustschläge versetzt hatte - ein Augenzeuge sprach wörtlich von "Draufhämmern" -, bestritt eine Verletzungsabsicht. Der Viert- und der Fünftangeklagte relativierten eine Tatbeteiligung und wiesen eine solche überhaupt zurück.