Frau verurteilt

Buttersäure-Attacke im Spital - "wollte Arzt zum Stinken bringen"

30.03.2026

Die Angeklagte, die im Hanusch-Spital randalierte und Buttersäure vergoss, war zuvor geständig. Sie kam mit einer Bewährungsstrafe davon, muss aber insgesamt mehr als 80.000 Euro (aufstellen) und zahlen.

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Wien. Eine 32-jährige Frau wurde in Wien zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Sie hatte im Dezember 2025 einen Arzt sowie weitere Spitalsmitarbeiter im Hanusch-Spital in Wien-Penzing mit Buttersäure attackiert. Die Angeklagte war geständig und entschuldigte sich für ihr Verhalten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Haftstrafe wurde mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Die Frau muss zudem dem Arzt sowie einer weiteren Spitalsmitarbeiterin für psychische Folgen und Sachschäden insgesamt 3.168 Euro zahlen. Zuvor hatte die Angeklagte dem Arzt bereits 2.000 Euro überwiesen. Die Österreichische Gesundheitskassa (ÖGK) fordert über 71.000 Euro, da das Behandlungszimmer durch die Säure verätzt worden ist und renoviert werden musste. Auch die Gerichtkosten von 13.566 Euro muss sie berappen.

 
 

Die Frau war bisher unbescholten und begab sich nach dem Vorfall in Therapie. Zudem war sie geständig, fasste der Richter die mildernden Umstände zusammen. Die Staatsanwältin hatte gewarnt, dass von der Frau eine "gewisse Gefahr" ausgehe. Der Verteidiger forderte eine bedingte Strafe für seine Mandantin. Zudem habe sie eine Krankheitseinsicht und arbeite das Geschehene mit einem Psychologen auf. "Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass so etwas nicht mehr passiert", sagte er.

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Die Frau leide an einer chronischen Erkrankung und einer Sozialphobie. Sie habe sich von dem behandelnden Arzt in ihren Schilderungen nicht ernstgenommen gefühlt, erklärte ihr Anwalt. "Ich bereue, was ich getan habe", sagte die Angeklagte eingangs. Ihr sei von Ärzteseite immer wieder mit Skepsis begegnet worden, zudem wäre medizinisches Personal oft unfreundlich oder arrogant gewesen. "Das habe ich auf den Doktor projiziert", gab sie zu. "Ich war eingenommen von der Idee, ihn zum Stinken zu bringen", erklärte sie den Angriff mit der Buttersäure. Diese habe sie trotz des Warnhinweises vor schwersten Verätzungen allerdings "unterschätzt", gab sie heute an. "Es tut mir alles sehr leid, ich war einfach ein Trottel", schloss sie.

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Der angegriffene Arzt schilderte im Zeugenstand das Verhältnis mit seiner ehemaligen langjährigen Patientin: "Ich habe mich immer bemüht, die Patientin gut zu betreuen. Wir haben mehr für sie getan als für andere." Sie sei grundsätzlich eher zurückgezogen, bei den letzten drei Terminen sei sie allerdings ungewöhnlich und aggressiv aufgetreten. "Wir waren perplex, so haben wir die Patientin nie wahrgenommen", erinnerte er sich. Sie habe ihm unter anderem vorgeworfen, "arrogant" zu sein.

Arzt hatte Todesangst

Bei jenem Termin am 3. Dezember 2025 kam es dann zu dem Angriff. "Ich habe wie in Zeitlupe gesehen, wie sie das auspackt und aufschraubt", erklärte er. Gemeint ist der drei Liter Kanister mit Buttersäure, den sie alsdann auf den Arzt schüttete. "Ist es Benzin? Kommt da jetzt Feuer?", habe er sich im ersten Moment gedacht. "Ich hab's im Auge, ich hab's im Mund", schilderte er. Er sei in Panik geraten: "Ich werde blind, ich werde entstellt". Er fürchtete, nicht mehr arbeiten zu können. "Ich bin vernichtet", sei es ihm durch den Kopf gegangen. Sein Auge habe gebrannt und er habe nur verschwommen sehen können.

Der Arzt kam mit Verletzungen ersten Grades davon. Die betroffenen Stellen waren vorübergehend gerötet und gereizt. Zudem erlitt er eine Verätzung im Bereich beider Augen mit Schwellung der Augenlider und Ablösung der Oberhaut. "Über allem stand Dankbarkeit, dass es so gut ausgegangen ist", sagte er. Vier weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden ebenfalls leicht verletzt.

"Der Geruch war im ganzen Haus präsent", erinnerte sich der Arzt. Aufgrund des Gestankes hatten Abteilungen kurzzeitig schließen müssen. Die Frau war nach dem Angriff mittels des Unterbringungsgesetzes in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden. Laut einem gerichtspsychiatrischen Gutachten war allerdings die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21/2 Strafgesetzbuch nicht gegeben.