Mordprozess

Nachbarn erschossen: Schütze pocht auf Notwehr

08.03.2026

Der 50-jährige Wiener erschoss in einem Gemeindebau seinen Nachbarn (33). Anlass: Der Iraner hatte sich über die laute Musik des Hobby-DJs beschwert.

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© Li: Opfer Milad E., re: Todesschütze Heinz R. mit Jigsaw-Maskierung (Instagram-Vorschaufoto)
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Wien. Am Montag startet am Wiener Landesgericht ein Mordprozess gegen den 50-jährigen Wiener Heinz R. Der Hobby-DJ, AMS-Umschulungskunde, Austria-Fan und Kettenraucher soll im Vollrausch im Oktober 2025 in einer Gemeindebauanlage in Wien-Donaustadt seinen iranischen Nachbarn Milad E. (33) erschossen haben, nachdem der sich über zu laute Musik aus der Wohnung des Angeklagten beschwert hatte. Nach Eintreffen der Polizei äußerte dieser immer wieder fremdenfeindliche Aussagen sowie nationalsozialistische Parolen. Der Angeklagte will aus Notwehr gehandelt haben.

Dabei wird es laut seiner Verteidigerin Astrid Wagner auch am Montag bleiben. In der Vergangenheit soll es immer wieder zu Diskussionen zwischen den beiden Mietern gekommen sein, weil der 50-jährige Österreicher bis spät in die Nacht laut Musik gehört haben soll. Im Laufe der Streitigkeiten soll der Angeklagte sich mehrfach fremdenfeindlich geäußert und einmal die Fußmatte des 33-Jährigen angezündet haben.

© Viyana Manset Haber

Opfer verblutete vor der Tür

Das spätere Opfer war am Abend vom 10. auf den 11. Oktober 2025 mit Freunden unterwegs und fuhr gegen 3.00 Uhr in der Früh vom Schwedenplatz nach Hause. Dort klopfte er dann aufgrund der wiederholt lauten Musik an der Tür des Angeklagten. Dieser öffnete und soll dem Nachbarn laut Anklageschrift "sofort einen derart wuchtigen Faustschlag ins Gesicht" versetzt haben, "dass dieser zu Boden stürzte und sich dabei eine schollige Zertrümmerung des Nasenbeines" zuzog. Als das Opfer wieder aufstand, soll der Angeklagte einen Revolver aus seinem Hosenbund gezogen und auf ihn geschossen haben. Der Oberkörperstreckschuss verletzte die Bauchaorta des Mannes, er verblutete vor der Tür des Angeklagten.

"Das gehört ihm eh"

Der 50-jährige Sportschütze rief daraufhin die Polizei und soll laut Anklage gesagt haben, sein Nachbar habe gegen die Tür getreten und gedroht, ihn umzubringen. Der Nachbar liege jetzt in der Stiege vor seiner Türe und er habe das melden wollen. Als die Polizei eintraf, soll er den Getöteten als "Scheißausländer" bezeichnet, des Drogenverkaufs bezichtigt und geäußert haben, "das gehöre ihm eh", wie in der Anklageschrift zitiert wird.

© Viyana Manset haber, zVg

Danach änderte der Ex-Unternehmer, der sich zuletzt auf einen IT-Job umschulen ließ, seine Aussage und sprach davon, dass sein Nachbar gleichsam in Notwehr mit seinem Revolver erschossen zu haben, weil der andere ihn davor mit einem Messer an die Gurgel wollte. Allerdings wurde bei oder nahe der Leiche des angeblichen Erstangreifers oder irgendwo im Stiegenhaus kein Messer gefunden. Die Staatsanwaltschaft sieht die Aussagen als unglaubwürdige Schutzbehauptungen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass "die - insbesondere bei Alkoholisierung hervortretende - fremdenfeindliche und rassistische Einstellung des Angeklagten Auslöser für die Tat gewesen sein dürften." Der Wiener soll kurz vor der Bluttat sechs Flaschen Rotwein, den er drei Tage zuvor aus Italien zugestellt bekommen hatte, getrunken haben. Zudem soll er unter Medikamenteneinfluss gestanden haben.

Laut Gutachten zurechnungsfähig

Laut einem psychiatrischen Gutachten sei der Österreicher Alkoholiker, abhängig von einem Schlafmittel und leide unter Panikstörungen. Ein Vollrausch soll aber zum Tatzeitpunkt nicht bestanden haben. Der Angeklagte sei zurechnungsfähig.

Vier weitere Gutachter rekonstruierten den Tathergang über die Verletzungen des Opfers und ballistische Untersuchungen. Zur Verhandlung sind 22 Zeuginnen und Zeugen geladen. Für den Angeklagten, der seit Oktober in Untersuchungshaft sitzt, gilt die Unschuldsvermutung.