Mordanklage

Nachbarn erschossen - "Sch...Ausländer, das gehört ihm eh"

Seinen Nachbarn in einem Gemeindebau in der Donaustadt in Wien erschossen hat ein 50-jähriger Wiener. Anlass: Der Iraner (33) hatte sich über die laute Musik des Hobby-DJs beschwert. Als der Schütze die Polizei rief, fiel er durch extrem fremdenfeindliche und nationalsozialistische Parolen auf.

Wien. Diese Woche wurde die Anklage gegen Heinz R. - der von der prominenten Anwältin Astrid Wagner vertreten wird - zugestellt. Demnach wird der gelernte Glaser, der zuletzt einen IT-Kurs beim Wifi machte, seit längerem arbeitslos ist und ein schweres Alkohol- und Benzosproblem hat, wegen Mordes an seinem Nachbarn Milad E. angeklagt - eine schuldmindernde volle Berauschung wird von der Staatsanwaltschaft aufgrund eines entsprechenden Gutachtens ebenso nicht in Betracht gezogen wie angebliche Notwehr: Ein  Messer, mit dem der Wiener davor bedroht worden sein soll, wurde von den Ermittlern nirgendwo gefunden. Jetzt droht dem violetten Hooligan eine bis zu lebenslange Haftstrafe.

Astrid Wagner verteidigt den Todesschützen vom Josef-Bohmann-Hof.

Astrid Wagner verteidigt den Todesschützen vom Josef-Bohmann-Hof.

© oe24

Laut Ankläger gab es bereits eine Vorgeschichte zwischen dem Beschuldigten (der immer wieder nächtelang bassdröhnende Musik spielte) und seinem Opfer, der an jenem Tag im vergangenen Oktober, als er nach einer Fortgehrunde mit Freunden bei Heinz R. anklopfte, weil der Lärm wieder einmal unüberhörbar und unerträglich war. Beim letzten Mal, als Milad E. sich aufregte, zündete ihm der Wiener den Teppich vor der Tür an. Diesmal öffnete er mit einem geladenen Double-Action-Revolver der Marke Tarurus Armas SA  und feuerte gezielt auf seinen Kontrahenten, der tot im Stiegenhaus zusammenbrach.

Irrtümlich Taxi statt Polizei angerufen

Die Details beschreibt der Staatsanwalt wie folgt: "Der Angeklagte verständigte zunächst irrtümlich ein Taxiunternehmen und sodann direkt die Polizeiinspektion Wagramer Straße und meldete, dass sein Nachbar gegen seine Tür getreten habe und anscheinend einbrechen habe wollte. Der Nachbar habe ihn mit dem Umbringen bedroht. Er habe geantwortet, dass er ihn umbringen werde. Anschließend habe er seine Waffe genommen und ihn erschossen. Der Nachbar liege jetzt in der Stiege vor seiner Türe und er habe das melden wollen, damit die Polizei vorbeischaue. 'Der' sei ein scheiß Ausländer und verkaufe Drogen, 'das gehöre ihm eh'. Auch im weiteren Verlauf der Amtshandlung tätigte der Angeklagte immer wieder fremdenfeindliche Aussagen sowie nationalsozialistische Parolen." 

Wie gesagt, die Ankläger können der Begründung des Beschuldigten nicht folgen, da Milad E.  wird von allen Zeugen (Freunden als auch anderen Nachbarn) als besonnen, ruhig und schüchtern geschildert. Und: Unmittelbar vor dem Todesschuss - das zeigte die Obduktion - hatte der Wiener dem Iraner einen so heftigen Faustschlag versetzt, dass es zu einem "Bruch des linken Zungenbeinhornes mit deutlicher blutiger Durchsetzung des Weichgewebes und einem Bruch des rechten oberen Schildknorpelhorns" kam.

Der Prozesstermin steht noch nicht fest.

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