Rechtssicherheit

Schweineskandal: Gericht zwingt Hardegg zum Widerruf!

12.05.2026

Schweinefabrik-Besitzer muss VGT über 5.000 Euro zahlen - und seine "Terroristen"-Aussage zurücknehmen.

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© VGT
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Erinnern Sie sich noch? Im November 2025 enthüllte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) unfassbare Szenen aus der Schweinefabrik Hardegg in Niederösterreich: Ein Arbeiter uriniert Schweinen ins Gesicht, eine Mitarbeiterin prügelt auf fixierte Schweinemütter ein, ein anderer verpasst den Tieren Elektroschocks. Der Skandal schlug Wellen - doch Besitzer Maximilian Hardegg schlug zurück und bezeichnete den VGT als "terroristische Vereinigung".

Jetzt hat er verloren - und zwar: auf ganzer Linie!

Das Handelsgericht Wien hat gesprochen: Hardegg muss seine Aussage offiziell widerrufen und dem VGT saftige 5.423,48 Euro berappen - plus seine eigenen Prozesskosten! Das Urteil ist bereits rechtskräftig, denn Hardegg hat es anerkannt. Zuvor hatte er sich damit verteidigt, das sei doch nur seine "persönliche Meinung" gewesen. Sowohl das Handelsgericht als auch das Oberlandesgericht Wien ließen diese Ausrede nicht gelten.

VGT-Chef mit Kampfansage!

 

"VGT-Obperson" Martin Balluch triumphiert und schlägt gleichzeitig politische Töne an: "In Zeiten wie diesen ist so ein Urteil sehr wichtig." Balluch warnt: Wer die Zivilgesellschaft zerstöre, zerstöre die Demokratie - und zieht einen direkten Vergleich zu Ungarns Premier Orbán.