Nach der Aufdeckung massiver Missstände in einer Schweinefabrik des Hardegg‑Betriebs eskalierte der Konflikt: Betreiber Maximilian Hardegg klassifiziert den VGT als „terroristische Vereinigung“. Das Handelsgericht Wien untersagte diese Behauptung nun per Einstweiliger Verfügung.
Mitte November 2025 veröffentlichte der VGT zugespieltes Filmmaterial aus der Schweinefabrik Hardegg, das schwere Missstände dokumentiert: Ein Arbeiter urinierte Schweinen ins Gesicht, eine Arbeiterin schlug fixierte Muttersauen, und ein Mitarbeiter setzte Elektroschocks ein. Zudem traten zahlreiche Verletzungen der auf Vollspaltenboden gehaltenen Tiere zutage. Inzwischen wurde dem AMA‑Vorzeigebetrieb das Gütesiegel entzogen. Besitzer Maximilian Hardegg wies die Vorwürfe zurück, sprach dem Material zunächst die Echtheit ab und bezeichnete den VGT als „terroristische Vereinigung“ mit „unseriösen Mitteln“.
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Das Handelsgericht Wien hat Hardegg nun per Einstweiliger Verfügung untersagt, den VGT derart zu diffamieren. Seine Darstellung, es handle sich um ein zulässiges Werturteil, wies das Gericht zurück und stellte klar, dass derartige Aussagen rufschädigende Tatsachenbehauptungen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
VGT‑Obperson DDr. Martin Balluch betonte, Tierschutzarbeit sei im öffentlichen Interesse und Konsument:innen hätten ein Recht auf Transparenz. Die Bezeichnung des VGT als „terroristisch“ sei ein Versuch der Tierindustrie, Kritik zu diskreditieren und vom eigentlichen Problem abzulenken: dem Umgang mit Tieren auf Vollspaltenboden. Balluch fordert, die Debatte wieder auf die Bedingungen in der Tierhaltung zu lenken, statt persönliche Angriffe zu führen.