6-Jährige entführt
FBI-Krimi wird zum Skandal
Weiter Riesen-Aufregung um die Entführung der sechsjährigen Johanna durch den Vater und FBI: Die österreichischen Behörden schieben sich die Schuld gegenseitig zu.
Die (Vor-)Geschichte empört ganz Österreich: Wie berichtet, kam ein US-Amerikaner in Begleitung einer Schar von FBI-Agenten nach Bad Ischl, um seine Tochter Johanna (6) in die Staaten zu bringen. Johannas Mutter, Andrea M., eine gebürtige Österreicherin, war 2007 in die alte Heimat gezogen. Und nun stand der Mann, der wegen Gewaltdelikten und Drogen im Gefängnis gesessen und vor dem sie geflüchtet war, wieder da. Und er verlangte die Herausgabe der Tochter.
Dubioses Dokument
Wie ÖSTERREICH herausfand, stützte der 41-Jährige Adam M. sein Anliegen auf einen angeblichen Gerichtsbeschluss aus Michigan – allerdings handelt es sich bei dem „Dokument“ (siehe Faksimile oben), wonach er jetzt das alleinige Sorgerecht habe, um einen handschriftlichen Wisch ohne jeden Stempel, eine Unterschrift fehlt. Eine Fälschung?
Im Beisein der FBI-Mannen und begleitet von österreichischen Polizisten wachelte der 41-Jährige mit dem fragwürdigen Dokument im Kindergarten in Bad Ischl herum: „Das Kind gehört mir.“ „Das Kind muss mit“, assistierte die Eskorte. Seit einem Monat hat Andrea M. ihr Kind nun nicht mehr gesehen. Sie ist verzweifelt, wütend, mit den Nerven am Ende.
Behörden mitschuld
Dass es so weit kommen konnte – daran tragen auch Österreichs Behörden Mitschuld:
-Nur dem Außenamt waren von Anfang an die Hände gebunden: Alle Beteiligten in diesem Fall wären Amerikaner. Kritisch wird in Diplomatenkreisen angemerkt, dass die „Art und Weise der Übergabe der Tochter unverhältnismäßig war“.
-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lässt den Fall prüfen. Ihre Beamten wollen von der ganzen Causa aber erst viel zu spät (als die Mutter einen Antrag auf Rückführung der Tochter stellte) erfahren haben.
-Der Gmundner Vize-Bezirkshauptmann Wolfgang Freystätter erklärt, dass man von der Polizei nur kurz vorab informiert wurde. „Uns wurden Dokumente vorgelegt, dass der Vater des Mädchens das alleinige Sorgerecht hat.“ Das Jugendamt habe nichts prüfen, nur sein „Okay“ geben müssen. Wurde der zweifelhafte Michigan-Bescheid gar nicht unter die Lupe genommen? Und: Musste die Wohlfahrt nicht davon ausgehen, dass der Einsatz für Johanna traumatisch ablaufen könnte?
-Weiters verteidigt sich Freystätter, dass das Gericht die Ausreise von Vater und Tochter erlaubt habe. Dem widerspricht Bezirksrichterin Brigitte Sprengerl, die am 17. April das Ausreiseverbot für den Vater und das Kind verfügte, damit der Sorgerechtsstreit noch einmal geprüft werde. Zu diesem Zeitpunkt war Johanna aber bereits in den USA.
-Die Staatsanwaltschaft in Wels wiederum hat den Vollzug des Haftbefehls gegen Mutter Andrea M. beauftragt. Auf derselben Basis hatten die Amerikaner schon einmal eine Auslieferung der 39-Jährigen beantragt, was vom Gericht in Wels mit der Bemerkung „keine auslieferungstauglichen Straftaten“ abgeschmettert worden war. Dass die Mutter keine Kenntnis über die angebliche Sorgerechtsänderung hatte, müsse laut Staatsanwaltschaft noch geprüft werden. Eine Einsicht, die viel zu spät kommt.
-Hermann Feldbacher von der OÖ-Sicherheitsdirektion versichert trotz dem, dass seine Beamten bei dem ruppigen Kindergarten-Coup „im guten Glauben das Kind von der Frau“ genommen und dem Vater mitgegeben hätten. „Es ist nicht Sache der Exekutivbeamten, zu entscheiden, ob die Übergabe rechtens war. Wenn ein Fehler passiert ist, dann bei der Justiz.“