Tod in Zelle

Paulina-Vater erhängt sich mit Wäscheseil

17.10.2011

Mordfall Paulina S. (14): Hauptverdächtiger Klaus K. erhängte sich in seiner Zelle.

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Zwei Wächter fanden ihn kurz nach sieben Uhr morgens, tot, eine Schnur um den Hals: Klaus K. nahm sich in der Nacht auf Montag in seiner Zelle in der Justizanstalt Wels das Leben.

„Ich kann nicht erklären, woher er das Seil hatte“, sagt Anstaltsleiter Josef Mock. Aber: „Den Häftlingen wird nicht alles abgenommen, sie haben auch persönliche Dinge bei sich …“ Laut ersten Erkenntnissen handelt es sich um die Schnur seines Wäschesacks. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Obduktion der Leiche an.

Vater und Sohn brachten im Juli 2011 Paulina S. (14) um
Aber was trieb den 48-Jährigen dazu, sich nun umzubringen? Sein Anwalt Andreas Mauhart vermutet: „Er wollte den Weg für eine bessere Verteidigung seines Sohnes frei machen.“ Heißt: Mit dem Selbstmord nimmt er alle Schuld auf sich, sein Sohn kann jetzt alles auf ihn schieben (siehe links).

Klaus K. und Sohn Konstantin (19) saßen seit rund vier Monaten in U-Haft. Im Juli sollen sie in Bad Ischl Paulina S. (14) ermordet haben. Das hübsche Mädchen war die Tochter seiner Lebensgefährtin (die beiden sind mittlerweile getrennt).

Vater und Sohn gestanden, dem Mädchen auf dem Weg zur Bushaltestelle aufgelauert zu haben. Sie schlugen die Schülerin nieder, erdrosselten sie und verscharrten den Körper im Wald. Motiv war wohl Rache, weil sich Claudia S., Paulinas Mutter, von Klaus K. getrennt hatte. Der 48-Jährige gab zudem an, Stimmen hätten ihn zu der Tat getrieben.

Trotzdem kam der Selbstmord von Klaus K. überraschend – einen Tag vor seiner letzten psychiatrischen Untersuchung, zwei Tage vor der nächsten Haftprüfung. Die Staatsanwaltschaft sagt: „Es gab keine Anzeichen.“

Psychiater Dr. Reinhard Haller: „Ich bin gerade dabei, ein Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit der Verdächtigen zu erstellen. Dienstag hätte eine letzte Untersuchung stattfinden sollen.“

Sah Klaus K. keinen Ausweg mehr? Laut Anwalt Mauhart war der 48-Jährige durch die Äußerungen seines Sohnes stark mitgenommen – Konstantin K. hatte seinen Vater schwer belastet (s. li.). Der Selbstmord könnte der Akt eines Befreiungsschlags für den Sohn sein. Sein Anwalt Mauhart zu ÖSTERREICH: „Klaus K. war mit der Verteidigung des Sohnes hochunzufrieden, sah ihn alleingelassen.“

Immer wieder drängte der Hauptverdächtige seinen Anwalt, den Sohn zu besuchen, ihm zu schreiben – er wollte sogar, dass er auch die Verteidigung von Konstantin übernimmt. „Ich habe ihm klarmachen müssen, dass das nicht geht“, so Mauhart. „Ich kann nur entweder Vater oder Sohn vertreten.“

Klaus K. hatte sogar überlegt, die Vollmacht zu kündigen. „Zwecklos; es reicht, dass er einmal mein Mandant gewesen ist.“

Doch jetzt ist die Situation eine andere. „Vielleicht war dies seine Lösung, eine Art letzter Wille“, so Mauhart. Er werde jetzt versuchen, diesen zu erfüllen, um Besuchsrecht beim Sohn anfragen.

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