Kind blind und taub

Schüttelbaby Ayleen: Eltern wegen Mordversuchs angeklagt

03.06.2025

Die Ärzte im AKH kämpfen nach wie vor um das Leben von Baby Lina - sein Zustand ist lebendbedrohend, aber stabil. Wird sie es schaffen so wie wie Baby Ayleen, die im Jänner mit einem schweren Schütteltrauma in Spital kam - allerdings für immer blind und taub bleibt?

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Seit wenigen Tagen sitzen die Eltern eines erst neun Wochen alten Mädchens namens Lina in Wien in U-Haft, weil sie ihr Kind misshandelt und lebensgefährlich verletzt haben sollen. Die Mutter, eine Kroatin (38), hat nach ihrer Festnahme ihren Partner - einen deutsch-italienisch-montenegrinischen Ex-Knack, der in Wien als U-Boot lebte, der unmittelbaren Täterschaft belastet. Beide sitzen seitdem in U-Haft.

In einem ähnlich gelagerten Fall, der sich kurz vor Weihnachten ebenfalls in der Bundeshauptstadt zugetragen hatte, klagt die Staatsanwaltschaft nun die Eltern eines mutmaßlich schwer misshandelten Babys - sie heißt Ayleen, ist für immer schwer behindert und wie ihre drei Geschwister nun bei Pflegeeltern - wegen versuchten Mordes an.

Wie die APA berichtet, wurde eine entsprechende Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das Landeskriminalamt Wien hatte am 20. Dezember gegen das aus Syrien stammende Ehepaar zu ermitteln begonnen, nachdem das damals sechs Wochen alte Mädchen mit schweren Hirnverletzungen, die auf ein Schütteltrauma hindeuteten, in kritischem Zustand in ein Spital gebracht worden war. Die Eltern wurden Mitte Jänner in U-Haft genommen, ihre anderen drei Kinder waren ihnen bereits zuvor wegen Gefahr in Verzug abgenommen worden. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) übernahm die vorläufige Obsorge.

Eltern wollten alles auf große Tochter abschieben - Gutachten wies Schütteltrauma nach

Die tatverdächtigen Eltern behaupteten nach ihrer Festnahme, sie hätten mit den schweren Kopfverletzungen ihres jüngsten Kindes nichts zu tun. Das Mädchen wäre über ihre fünfjährige Schwester gestürzt und hätte sich an deren Handy am Kopf verletzt. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten widerlegte das insofern, als ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger die für ein Schütteltrauma typischen Verletzungen nachweisen konnte: Hirnblutungen - sogenannte Subduralblutungen -, die durch das Hin-und Herbewegen des Kopfes entstehen, Einblutungen in der Netzhaut und Brückenvenenthrombosen.

Vater als unmittelbarer Täter angeklagt

Als unmittelbarer Täter wird sich der 26 Jahre alte Vater vor Geschworenen verantworten müssen: Er soll laut Anklage seine jüngste Tochter zumindest zwei Mal gewalttätig angegriffen und heftig geschüttelt haben, was für das Baby akut lebensbedrohliche Folgen hatte. Die um zwei Jahre jüngere Mutter ist als Beitragstäterin angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, von den Übergriffen gewusst bzw. sie beobachtet und nicht schützend zum Wohl des Kindes eingegriffen zu haben. 

 

 

 

Zur Vollversion des Artikels