In Steiermark

Neues Gesetz: Wer mit Hund bettelt, muss bezahlen!

15.05.2025

Die Steiermark verschärft ihr Sicherheitsgesetz.  

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Stmk. Die steirische Landesregierung soll in ihrer heutigen Sitzung das Betteln mit Tieren untersagen, demnach dürfen Gemeinden sektorale Verbotszonen auf öffentlichen Plätzen erlassen. „Es war Gebot der Stunde, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nachzuschärfen“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) gegenüber Medien. Bisher waren das aufdringliche Betteln und das Betteln gemeinsam mit Minderjährigen bzw. auch die Anstiftung zum Betteln von Minderjährigen verboten.

Das Gesetz muss noch den Landtag passieren und soll mit 1. September gelten. 

Tierschutzorganisationen wie „RespekTiere“ und die Tierschutzombudschaft Steiermark unterstützen das Verbot des Bettelns mit Tieren. Sie verweisen auf dokumentierte Fälle von Tierleid, insbesondere durch schlechte Haltungsbedingungen während des Bettelns. 

Graz und Leoben haben bereits angekündigt, noch im Mai erste Verbotszonen im Umfeld stark frequentierter Plätze und Bahnhöfe einzurichten zu wollen. Die Änderung im Sicherheitsgesetz gibt Gemeinden mehr Spielraum bei der Gestaltung des öffentlichen Raums. 

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