Putin-Masken

Störaktion bei Kickl-Sommergespräch landet vor VfGH

24.02.2026

 Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) behandelt in den nächsten Monaten einige brisante Causen.  Darunter auch eine Störaktion gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl.

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© APA/Screenshot
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Wie es auf APA-Anfrage hieß, geht es noch im März um die Frage, ob der Rechnungshof (RH) Einsicht in die Geschäftsbücher der FPÖ erhält. In einer öffentlichen Verhandlung wird beraten, ob im Ausland ermittelte Chatprotokolle in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Auch das Thema "Bannmeile", die Gesichtsverhüllung und das Verbot der Schutzhundeausbildung stehen im Fokus.

Anlass für den Rechtsstreit zwischen RH und FPÖ war der Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl 2024. Der Rechnungshof vermutete zu niedrig ausgewiesene Zahlungen an Agenturen und wollte Einsicht in Rechnungsbücher und ähnliche Unterlagen, was die Freiheitlichen verweigerten. Man habe bereits alle Auskünfte erteilt, zudem sei es verfassungswidrig, politische Parteien einer unmittelbaren Kontrolle durch staatliche Organe zu unterwerfen, so die Argumentation. Die entsprechenden Bestimmungen im Parteiengesetz stehen aus FPÖ-Sicht im Widerspruch gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Betätigungsfreiheit für Parteien.

Kryptohandys von Drogendealern

Am 11. März verhandelt der VfGH in einer öffentlichen Verhandlung über die Grundsatzfrage, ob von ausländischen Behörden ausgeforschte Nachrichten von verschlüsselten Messenger-Diensten in österreichischen Strafverfahren verwendet werden dürfen. Hintergrund sind mehrere (nicht rechtskräftige) Verurteilungen von Drogendealern, die die vermeintlich abhörsicheren Handydienste SKY ECC und ANOM verwendet hatten. Im Fall eines der drei betroffenen Angeklagten hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Verwendung der Beweismittel abgesegnet. Der mutmaßliche Drogendealer, der den Wiener Ableger einer weit verzweigten montenegrinischen Mafia-Bande geleitet haben soll, wurde daraufhin zu lebenslanger Haft verurteilt.

Ebenfalls voraussichtlich noch im März geht es für den VfGH um die Frage, ob das Tragen einer Putin-Maske als Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz zu werten ist. Während des ORF-"Sommergesprächs" von FPÖ-Obmann Herbert Kickl im August 2024 am Traunsee hatte eine Person bei einer Störaktion auf einem Elektroboot eine solche getragen und dafür von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen. Die betroffene Person berief, sie sieht sich im Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Bannmeile in der Mittagspause

Verhandelt wird zudem die Frage, ob die 300-Meter-Bannmeile im Umkreis einer Landtagssitzung auch dann gilt, wenn sich dieser gerade in Mittagspause befindet. Ein Mann hatte genau in dieser Zeit in Bregenz gegen ein Straßenprojekt protestiert und musste 100 Euro Verwaltungsstrafe zahlen. In einem weiteren Fall gehen drei Hundehalter gegen das Verbot der sogenannten Schutzhundeausbildung vor. Die im Februar 2025 erlassene Verordnung des Gesundheitsministers verbietet "ein gegen den Menschen oder gegen von Menschen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining". Die Antragsteller halten aber die Länder für zuständig.

Fortgesetzt werden in den kommenden Monaten auch die im Herbst 2025 begonnenen Beratungen über die Beschlagnahme der Autos von Rasern, die Haartracht von Soldatinnen und Soldaten sowie über eine Flächenwidmung in Hinterstoder, teilte der VfGH am Dienstag mit. Auf dem Plan steht zudem der Einspruch von FPÖ und Grünen gegen die Messengerüberwachung, die Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern in Asylverfahren, die Betreuung von Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern, der Zugang der Öffentlichkeit zu Sitzungen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, der Ausschluss alleinstehender Frauen von medizinisch unterstützter Fortpflanzung und die verpflichtenden Eintragungen im elektronischen Impfpass.