Fahrer verurteilt

Todes-Crash im Suff und ohne Führerschein: Bester Freund (17) starb

17.03.2026

Der Schuldspruch gegen den damals alkoholisierten Lenker (19) ist bereits rechtskräftig: Er nahm die Strafe sofort an - denn er muss keinen Tag ins Gefängnis, die Haftstrafe von 14 Monaten ist auf Bewährung, zudem muss er 1.920 Euro Geldstrafe bezahlen.

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© FF. St. Georgen/Ybbsfeld
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NÖ. Die Vorgeschichte: Vier einheimische Freunde hatten in der Nacht auf Samstag, den 4. Oktober, in der Früh nach einer Nacht, in der viel Alkohol geflossen war, den Entschluss gefasst, von Ferschnitz aus noch eine Runde mit dem Auto zu drehen. 

In einer lang gezogenen Linkskurve war der Pkw-Kombi von der L6110 abgekommen und gegen zwei Bäume geprallt. Der 17-jährige Daniel T., wie die anderen Mitfahrer aus dem Bezirk Amstetten, starb noch an der Unfallstelle. Während der junge Mann am Steuer unverletzt blieb, trug ein 15-Jähriger im Fond einen gebrochenen Arm davon. Schwer verletzt wurde der 18-jährige Beifahrer, er wurde ins Landesklinikum Amstetten transportiert und intensivmedizinisch behandelt.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und gab an, gemeinsam mit seinen Freunden mehrere Stunden im örtlichen Jugendraum gewesen zu sein - "dann sind wir halt gefahren". Davor habe er auch Alkohol - vier Bier und einen Spritzwein - konsumiert. Der Lehrling hatte laut Einzelrichterin 0,78 Promille im Blut, dennoch nahm er in der Folge das Auto des 18-jährigen späteren Beifahrers in Betrieb. Beeinträchtigt habe er sich dabei "eigentlich nicht" gefühlt, maximal "leicht angeheitert".

Den Unfallhergang konnte der Angeklagte im Gerichtssaal nicht mehr genau rekonstruieren. Ein festgelegtes Ziel habe es jedenfalls nicht gegeben, führte der Teenager aus. Der damals 18-jährige Angeklagte war im vergangenen Oktober für eine Führerscheinausbildung angemeldet, hatte jedoch offiziell noch kein einzige Fahrstunde absolviert.

Aus Sicht der Einzelrichterin lagen beim Angeklagten grobe Fahrlässigkeit und eine "auffallende Sorglosigkeit" vor. Dies gründe sich auf mehrere Faktoren. Der Beschuldigte habe keinen Führerschein und daraus resultierend mangelnde Fahrpraxis gehabt und sei alkoholisiert sowie mit massiv überhöhter Geschwindigkeit "sinnlos durch die Gegend gefahren". Dem nicht vorbestraften Angeklagten wurde eine Weisung zur Psychotherapie erteilt, angeordnet wurde zudem Bewährungshilfe. Die verhängte Geldstrafe gründet sich - bemessen auf dem Einkommen - auf 240 Tagessätze zu je acht Euro.