Zelle angezündet
Tod im Gefängnis: Häftling hantierte mit Feuerzeug
23.03.2026Das Rauchen in Hafträumen und das Verwenden von Einwegfeuerzeugen (nicht aber von Zippos oder Gasbrennern) ist im Normalvollzug erlaubt - außer es wird bei Suizidgefährdung verboten. Ermittlungen und interne Prüfungen laufen.
Bgld. Der Häftling, der am Samstagabend bei einem Brand in seiner Zelle in der Justizanstalt Eisenstadt ums Leben gekommen ist, dürfte das Feuer mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben. Das teilte das Justizministerium am Montag auf APA-Anfrage mit. Der Mann habe sich in Strafhaft im Normalvollzug befunden. Der Mann den Brand selbst gelegt haben. Trotz des schnellen Eingreifens der Gefängnisangestellten, der Feuerwehr und eines Notarztes konnte der Insasse nicht gerettet werden. Alles sieht nach einer Verzweiflungstat, also nach einem Suizid aus.
Dennoch: Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat laut ORF Burgenland eine Obduktion angeordnet und Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt eingeleitet.
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Nach derzeitigem Ermittlungsstand könne eine zufällige oder technische Brandursache ausgeschlossen werden, so das Ministerium. Die polizeilichen Erhebungen und die interne Prüfung zur Klärung der näheren Umstände liefen am Montag aber noch.
Der Insasse soll seine Haftraumtür am Samstagabend mit Inventar verbarrikadiert und anschließend ein Feuer gelegt haben. Trotz des schnellen Einschreitens der Bediensteten sowie der Feuerwehr und eines Notarztes konnte er nicht mehr gerettet werden. Weitere Personen wurden nicht verletzt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizanstalt wurde die Inanspruchnahme des psychologischen Dienstes angeboten.
(S E R V I C E - Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at)