Gefährlicher
Villach-Attentäter nahm Lebenslang-Urteil ohne Einspruch hin
Ktn. Für den Terroranschlag am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) - wobei ein HTL-Schüler getötet und fünf Menschen schwer verletzt wurden - ist Mittwochabend am Landesgericht Klagenfurt der 24-jährige Ahmad G. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wurde vom Schwurgericht einstimmig des Mordes, des fünffachen Mordversuchs und terroristischer Straftaten für schuldig befunden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen wurde über den völlig reuelosen Angeklagten, gegen den aus Sicherheitsgründen hinter Panzerglas verhandelt wurde und der bei seiner Aussage sogar noch unumwunden zugab, dass er eigentlich zehn Männer töten hatte wollen, eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Völlig überraschend erfolgte die Urteilsverkündung bereits in den Abendstunden des ersten Verhandlungstages nach kürzester Beratung.
Davor hatte der IS-Fanatiker, der sich binnen kürzester Zeit über TikTok radikalisiert hatte, eindeutig gezeigt, dass er nichts bereut und demnach auch keine Milderungsgründe vorliegen. „Ich habe schon alles gesagt“, erklärte er eiskalt. Ich würde alles noch einmal genau so machen. Er hätte sogar „noch mehr Menschen töten wollen – mindestens zehn Männer zwischen 14 und 45 Jahren", sagte der unbeirrbare IS-Sympathisant. "Ich hatte andere Szenarien, aber leider keinen Zugang zu anderen Waffen, wie einen Sprenggürtel, mit dem ich noch mehr Menschen töten hätte können." Warum er direkt vor seiner Festnahme gelächelt und den erhobenen Zeigefinger (den Tauhid-Finger, Anm.) gezeigt hatte, begründete der syrische Kurde so: "Ich habe damit gerechnet, dass mich die Polizei erschießt und ich als Märtyrer in den Himmel komme." Stattdessen kommt er jetzt in (Hochsicherheits-)Haft.
Eine psychische Auffälligkeit wurde bei Ahmad G. nicht festgestellt, eine sehr lange bzw. tatsächlich lebenslange Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ist daher nicht vorgesehen. Im Gegenteil besteht bereits nach 15 Jahren die Möglichkeit, eine bedingte Entlassung zu beantragen. Eine lebenslange Haftstrafe - derzeit gibt es in den heimischen Haftanstalten 150 fast ausschließlich Männer, die die Höchststrafe ausgefasst haben - dauert in Österreich in der Praxis durchschnittlich 21 Jahre.
Die Geschworenen befanden den Angeklagten übrigens einhellig für schuldig. Der Verurteilte verzichtete auf Rechtsmittel, da die
Staatsanwaltschaft aber noch keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.