Einstimmig

Prozess: Lebenslange Haft für Villach-Terroristen

Jener 24-jährige Syrer, der am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt einen Terroranschlag im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) verübt haben soll, ist am Mittwochabend am Landesgericht Klagenfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 

Er wurde vom Schwurgericht einstimmig des Mordes, des fünffachen Mordversuchs und terroristischer Straftaten für schuldig befunden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. 

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel in allen Anklagepunkten mit acht Ja-Stimmen, aus. Das Schwurgericht folgte der Forderung der Staatsanwältin nach der Höchststrafe: Vor allem angesichts der massiven Erschwerungsgründe - unter anderem acht Verbrechen, die heimtückische, grausame Tatbegehung, Jugendliche als Opfer und religiöser Extremismus als Hintergrund.

Der Angeklagte habe zwar ein Tatsachengeständnis abgelegt, aber dass es reumütig sein könne, habe der Angeklagte mit seinen Aussagen vor Gericht selbst ausgeschlossen, hielt der vorsitzende Richter fest. Mit den Worten "Ich möchte nichts machen" verzichtete der Angeklagte auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

"Jede Empathie und Menschlichkeit abgelegt"

Bei dem Messerattentat mitten in der Villacher Innenstadt war ein 14-Jähriger gestorben, weitere fünf Personen waren teils lebensgefährlich verletzt worden. "Der Angeklagte hat sich entschieden, jede Empathie und Menschlichkeit abzulegen", hatte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag gesagt. Nicht einmal die Haft habe eine Änderung in seinem Denken bewirkt.

Der Verteidiger des Mannes hatte selbst von einem "erschütternden Beweisverfahren" gesprochen. Der Angeklagte - eigentlich aus einem liberalen Elternhaus, in dem nicht gebetet wurde - sei in Österreich über die Sozialen Medien in die Fänge des Islamischen Staats (IS) geraten. Diese Form der Radikalisierung solle keine Entschuldigung sein, sondern vielmehr ein Auftrag, nicht mehr zuzulassen, dass so etwas passiert.

Attentat dauerte nur eineinhalb Minuten

Schon zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwältin gesagt, der Angeklagte habe den "Horror" von Terroranschlägen "in Kärnten, in Villach Realität werden lassen". Innerhalb von einer Minute und 24 Sekunden soll der Angeklagte in der Villacher Innenstadt auf sechs Menschen im Alter von 14 bis 33 Jahren eingestochen haben.

Das erste und jüngste Opfer war ein 14-jähriger Schüler, den der damals 23-Jährige von hinten attackierte. Der 14-Jährige starb nach dem Attentat. Unvermittelt ging der Angeklagte gleich auf seine weiteren Opfer los. "Nicht einmal zwei Minuten und das Leben so vieler Menschen war verändert", formulierte es die Staatsanwältin. Das Klappmesser mit einer circa zehn Zentimeter langen Klinge hatte der Angeklagte eigens für den Anschlag gekauft. Gestoppt worden war der Mann von einem Essenslieferanten, der ebenfalls aus Syrien stammte, und der den Bewaffneten mit seinem Pkw anfuhr.

"Blitzradikalisierung" auf TikTok

2020 hatte der angeklagte Syrer mit kurdischen Wurzeln Asyl in Österreich beantragt und auch erhalten. Als Fluchtgrund habe er im Asylverfahren Angst um sein Leben angegeben, weil er in Syrien in die Armee eingezogen worden wäre. Er lebte in Österreich mit seinem Bruder relativ unauffällig. Ab 2024 habe er sich aber immer weiter isoliert. Der Grund: IS-Propagandavideos auf TikTok. Die Staatsanwältin sprach von einer "Blitzradikalisierung". Zwei Tage vor der Tat legte er einen Treueschwur auf den IS ab.

Sein Pflichtverteidiger sprach von einer "fassungslosen" Tat. Der Bruder des Angeklagten sei dabei "fassungsloser als alle anderen". Denn er habe die schleichende Radikalisierung nicht erkannt.

Verstörende Einvernahme

Im Prozess wurden Aussagen des Angeklagten verlesen, die dieser unmittelbar nach der Tat und mehrere Wochen später vor der Polizei gemacht hatte. Konfrontiert mit diesen Aussagen nickte der mit einem weißen Hemd bekleidete Angeklagte nur, oder bestätigte es mit kurzen Worten. Ansonsten saß der 24-Jährige regungslos auf seinem Stuhl hinter einer eigens errichteten Panzerglaswand. Flankiert von vermummten Justizwachebeamten tippte er nur hin und wieder die Fingerspitzen aneinander. Immer wieder blickte er starr ins Publikum, fixierte einzelne Zuhörer mit den Augen.

Vor der Polizei hatte er angegeben, dass er die Tat begangen habe, um den IS zu stärken, damit dieser einen eigenen Staat etablieren könne. Seine Aussage kurz nach der Tat: "Mir ist es egal, wenn ich sterbe. Ich töte die Menschen, weil sie uns töten." Er sehe sich als "Krieger des IS", der das Ziel habe, westliche Männer zu töten. Das habe auch zur Auswahl seiner Opfer beigetragen: "In den Videos wurde immer gesagt: Keine Kinder, keine Frauen, keine älteren Menschen töten, sondern jeden westlichen Mann, der eine Waffe tragen kann."

Angeklagter "wollte noch mehr töten"

Eigentlich habe er noch mehr Menschen töten wollen, hatte er vor der Polizei angegeben, es hätten rund zehn sein sollen. Dazu hatte er vorher bereits andere Anschlagspläne gewälzt, sagte der Angeklagte auf Nachfrage der Staatsanwältin: "Ich hatte andere Szenarien, aber leider keinen Zugang zu anderen Waffen, wie einen Sprenggürtel, mit dem ich noch mehr Menschen töten hätte können." Die Frage, ob er die Tat bereut, verneinte der Angeklagte auch vor Gericht. Vor der Polizei hatte er ausgesagt: "Das Einzige, was ich bereue, ist, dass ich nicht gestorben bin."

Auf die Frage des Richters, ob er so eine Tat wieder begehen werde, wenn er die Gelegenheit dazu habe, nickte der Angeklagte. Und gefragt, wo auf der Welt seiner Ansicht nach das Gebiet des Islamischen Staates liegen soll, antwortete der Mann: "Auf der ganzen Welt."

Video rekonstruierte Tathergang

Der Tathergang wurde akribisch aufgearbeitet, auch Videos wurden im Saal vorgespielt. Besonders angespannt verfolgten die Anwesenden eine Aufnahme aus dem Inneren des Rettungswagens, der als erstes am Tatort ankam. Zu erkennen war der Angeklagte, wie er seelenruhig auf seine Festnahme wartete. Nur wenige Meter daneben lag eines der Opfer am Boden und kämpfte um sein Leben. Sechs Minuten nach dem ersten Stich waren zwei Polizistinnen vor Ort.

Für Verwunderung hatte im Vorfeld des Prozesses gesorgt, dass kein Antrag auf Einweisung des Angeklagten in ein forensisch-psychiatrisches Zentrum gestellt wurde. Dazu nahm am Mittwoch der zuständige Gerichtspsychiater Stellung: "Psychiatrisch ist der Angeklagte völlig unauffällig. Es gibt keinen Hinweis auf eine psychische Störung, die für das Tatgeschehen relevant wäre."

Und weiter: "Es gibt keinen Grund, warum man ihn in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einweisen sollte, weil es nichts zu behandeln gibt." Auch wenn er gerade erst heute erklärt habe, wieder töten zu wollen, so sei das eine Form von "religiösem Fanatismus": "Das gibt es, das ist aber keine Krankheit."

Kontroverse um Sicherheitsvorkehrungen

Für Aufsehen sorgten auch die strengen Sicherheitsvorkehrungen im Landesgericht Klagenfurt: Rund um das Gerichtsgebäude und auch innerhalb waren zahlreiche Polizeibeamte postiert. Alle Zuhörer, auch Journalistinnen und Journalisten, wurden am Eingang genau auf elektronische Geräte kontrolliert. Die Zahl der Handys und Laptops wurde von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes notiert - diese mussten dann vor dem Eingang des Saales abgegeben werden.

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