Bluttat in Wien
Nachbar erschossen: Erste Fotos vom Tatort!
11.10.2025Nach einer Bluttat im 22. Bezirk ermittelt das Landeskriminalamt.
Wien. In der Nacht auf Samstag, um 4 Uhr, ereignete sich im Gemeindebau Josef-Bohmann-Hof im 22. Bezirk eine schreckliche Bluttat. Ein 50-jähriger Österreicher soll einen 33-Jährigen erschossen haben. Die Polizei bestätigt den Vorfall gegenüber oe24. Der 33-Jährige wurde tödlich im Bereich der Brust getroffen.
Beschuldigter verständigte selbst die Polizei
Nach ersten Ermittlungen verständigte der Beschuldigte selbst die Polizei. Beim Eintreffen der Beamten konnte der 50-Jährige in seiner Wohnung angetroffen und widerstandslos festgenommen werden. Das Opfer, sein 33-jähriger Nachbar, wurde leblos im Stiegenhaus vorgefunden, berichtet die Polizei in einer Aussendung.
In der Vergangenheit war es zu einer Anzeige des 33-Jährigen gegen den 50-Jährigen wegen Sachbeschädigung gekommen, erläuterte Polizeisprecherin Irina Steirer. Die Sprecherin berichtete auf APA-Nachfrage von einem früheren Einsatz an der Adresse wegen Sachbeschädigung, die das jetzige Opfer dem 50-Jährigen vorgeworfen hatte. Wie weit dieser Fall zurückliegt, war vorerst unklar.
Verwechslung oder Mord? Neueste Entwicklungen
Die Berichte, dass der Schütze das Opfer, seinen 33-jährigen Nachbarn, irrtümlich für einen Einbrecher gehalten und geschossen habe, bestätigte die Polizei nicht. Dem dürfte laut den aktuellen Ermittlungen nicht so gewesen sein. Die Polizei ermittelt in alle Richtungen: Es könnte sich auch um einen Streit unter Nachbarn gehandelt haben, also steht der Verdacht einer Vorsatztat beziehungsweise Mord im Raum. Der 50-Jährige konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer starken Alkoholisierung noch nicht einvernommen werden.
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50-Jähriger in Haft
Die Tatwaffe, einen Revolver, hat der 50-Jährige, laut Polizei, legal besessen. Dieser wurde sichergestellt. Wie viele Schüsse abgegeben wurden, ist ebenfalls noch Gegenstand der Ermittlungen. Der 50-Jährige befindet sich in Haft. Wie die Polizei gegenüber oe24 bestätigt, ermittelt das Landeskriminalamt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.