Nicht rechtskräftig

Freundin in Wien niedergestochen: Sechs Jahre Haft

13.03.2026

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht - Geschworene verwarfen Mordanklage - Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung - Urteil nicht rechtskräftig

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Wien. Am Freitag ist ein 25-Jähriger wegen einer Messerattacke auf seine Freundin zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der inkriminierte Vorwurf des versuchten Mordes wurde von den Geschworenen verworfen. Sie sprachen den Angeklagten einstimmig wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig. Er hatte am 11. September 2025 seiner damaligen Freundin mehrmals ins Gesicht geschlagen und ihr dann mit einem Messer jeweils einmal in den Bauch und in den Rücken gestochen.

Dadurch erlitt die Gleichaltrige lebensgefährliche Verletzungen. Der Angeklagte erklärte zu Beginn der Verhandlung, er sei "teilweise schuldig, weil ich sie nicht töten wollte." Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, Verteidigerin Anita Schattner meldete Strafberufung an.

Die Strafe sei generalpräventiv, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung, denn "Gewalt gegen Frauen ist zu unterbinden". Der bisher Unbescholtene saß seit Mitte September 2025 in Untersuchungshaft, diese Zeit wird an die Haftstrafe angerechnet. Dem Opfer wurden 10.680 Euro Schmerzengeld zugesprochen.

Staatsanwältin sah Tötungsabsicht

Laut der Staatsanwältin führten die beiden schon länger eine "konfliktbehaftete" Beziehung, in der es auch immer wieder zu Polizeieinsätzen kam. In der Wohnung der Großeltern des Angeklagten in Wien-Meidling soll es im September vergangenen Jahres zu einer weiteren Eskalation gekommen sein. Der Angeklagte soll der 25-Jährigen während dieses Streits zweimal mit der Faust "massiv" ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch wurde ihr rechter Augenhöhlenboden gebrochen, wobei sich die Bruchstücke verschoben und es zu einer Einblutung in die Kieferhöhle kam, wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten darlegte. Daraufhin soll das Opfer ein Messer aus der Küche geholt haben, um sich laut der Staatsanwältin zu verteidigen.

Aufgrund der körperlichen Überlegenheit des Angeklagten entriss er ihr die Waffe und stach ihr in den Bauch. Als das Opfer aus der Wohnung gehen wollte, soll er das Messer von hinten ein weiteres Mal "mit voller Wucht" in dessen Rücken gestochen haben, führte die Staatsanwältin aus. "Das war ein ordentliches Fleischermesser, das ist jetzt kein Buttermesser", erklärte sie. Durch die Stiche kam es zu einer Einblutung im Bauchraum der Frau im Ausmaß von etwa zwei Litern, Teile ihres Darms wurden durchtrennt. Nachbarn hörten die Hilfeschreie der Frau und riefen die Polizei, wie diese im Zeugenstand heute aussagten."Wäre die Polizei nicht eingeschritten, wäre das Opfer gestorben", stellte die Staatsanwältin fest und sah eine klare Tötungsabsicht.

Streit um Drogenkonsum

"Wir waren alle nicht dabei", sagte die Verteidigerin des 25-Jährigen. "Beide sind drogensüchtig, beide haben konsumiert, beide führten eine Gewaltbeziehung." Zudem sei ihr Mandant auch mit dem Messer angegriffen und verletzt worden. Fotos zeigten oberflächliche Verletzungen am Bauch und Rücken und einen tieferen Schnitt an der Hand des Angeklagten. Er habe sich gegen den Angriff der Frau verteidigt, aber habe sie nicht töten wollen, erklärte sie.

Laut dem 25-Jährigen hatten die beiden an jenem Tag gemeinsam Alkohol und Drogen konsumiert. Seiner damaligen Partnerin sei es aber schlecht gegangen, sie sei bewusstlos geworden und habe sich übergeben müssen. Er habe sie zu einer gemeinsamen Therapie überreden wollen, "damit wir zu normalen Menschen werden", die ein geregeltes Leben führen und arbeiten gehen.

Angeklagter: "Ich hatte Angst um mein Leben"

Daraufhin sei es zum Streit gekommen, weil sie das abgelehnt haben soll. Während der Auseinandersetzung soll sie den verstorbenen Vater des Angeklagten beleidigt haben: "Er soll in der Hölle brennen und ich soll sterben, so wie er", habe sie laut dem 25-Jährigen gesagt. Dann habe er ihr unmittelbar zwei "Ohrfeigen" verpasst. Als die Frau das Messer holte, soll inzwischen schon die Polizei vor der Tür gestanden sein. Sie habe mehrmals auf ihn eingestochen. "Ich hatte Angst um mein Leben", sagte er. "Ich habe ihr das Messer aus der Hand gerissen", sie habe aber weiter auf ihn eingeschlagen. "Aus Angst habe ich das Messer zweimal geradeaus bewegt", erklärte er.

Opfer: "Danach war alles schwarz"

Die Ex-Freundin des Angeklagten, die von ihrer Erwachsenenvertreterin begleitet wurde, konnte sich in ihrer Einvernahme heute nicht mehr an den genauen Ablauf erinnern. "Er hat gesagt, ich habe seinen Vater geschimpft", bevor sie etwas habe entgegnen können, sei alles "schwarz" geworden und "dann bin ich im Krankenhaus aufgewacht". "Ich wollte einfach zu meiner Katze und zu meiner Oma gehen", im Stiegenhaus habe ihr aber jemand von hinten in den Rücken gestochen. Zudem habe der Angeklagte sie gezwungen, Tabletten zu nehmen. Er sei ein "Crack-Junkie".