Einstimmig

Blackout-Gesetz beschlossen: Lebensmittel-Vorrat fixiert

25.02.2026

Einstimmig beschlossen wurde das Gesetz im Nationalrat in Wien. Unternehmen können zur Bevorratung verpflichtet werden - gegen Entschädigung.

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Der Nationalrat hat am Mittwochabend die gesetzlichen Voraussetzungen für eine bessere Lebensmittel-Bevorratung geschaffen. Der entsprechende Beschluss fiel einstimmig. Wie Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonte, sei Lebensmittelversorgung keine Selbstverständlichkeit. Daher sei es notwendig, die Vorkehrungsmaßnahmen auszubauen.

Eine zentrale Rolle fällt dem Landwirtschaftsressort über Verordnungen zu. Die FPÖ begründete, dass sie - ebenso wie die Grünen - die Stimmen für die notwendige Verfassungsmehrheit beisteuerte, damit, dass es nun auch eine Zustimmung im Hauptausschuss brauche.

Unternehmen können zur Bevorratung verpflichtet werden - gegen Entschädigung

Unter anderem ist vorgesehen, dass es schon im Vorfeld eine strategische öffentliche oder eine verpflichtende private Vorsorge geben muss. Dazu soll es auch eine Abfrage des Regellager-Bestandes geben, um Klarheit zu schaffen, wie viel Vorräte es braucht. Der Handel werde im Fall von Verpflichtungen entsprechend staatlich entschädigt. Wie SP-Mandatarin Elisabeth Feichtinger ausführte, werde auch sicher gestellt, dass im Krisenfall keine Wucherpreise geschaffen werden müsse sondern der Preis-Mittelwert der vergangenen zwölf Monate herangezogen wird.

Zentrale Verbesserungen im Überblick sind laut Minister Totschnig:

  1. Erweiterte Vorsorgemöglichkeiten: Erstmalige Möglichkeiten zur strategischen Bevorratung.
  2. Mehr Rechtsklarheit: Präzisierte und ergänzte Entschädigungsregelungen für betroffene Unternehmen.
  3. Stärkere Nutzung wissenschaftlicher Daten: Möglichkeit, bestehende Daten für Analysen und Studien zu nutzen, um Entscheidungen besser evidenzbasiert treffen zu können.
  4. Verbesserte Informationsstrukturen : Frühzeitige und verlässliche Kommunikation, um Wirtschaft und Bevölkerung besser auf mögliche Maßnahmen im Krisenfall vorzubereiten. 

Landwirtschaftsminister Totschnig betont: „Mit dem heutigen Beschluss mit Verfassungsmehrheit im Nationalrat schaffen wir einen besseren Rechtsrahmen, der die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten sicherstellt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Mit der Gesetzesnovelle stärken wir die Reaktionsfähigkeit im Krisenfall, schaffen Möglichkeiten für eine Vorratshaltung und leisten einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Resilienz.“

Lehren aus Pandemie, geopolitischen Spannungen und Blackout-Risiken

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz bildet seit 1997 die Grundlage für staatliche Lenkungsmaßnahmen, wenn marktwirtschaftliche Mechanismen im Krisenfall nicht ausreichen. Die COVID-19-Pandemie, internationale Konflikte sowie Störungen globaler Lieferketten haben die Bedeutung einer stabilen Krisenvorsorge deutlich gemacht. Auch jüngste Blackout-Ereignisse in Europa, auch Deutschland, haben gezeigt, wie wichtig die funktionierende Absicherung der Lebensmittelversorgung ist.
 

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