Hohes Haus denkt darüber nach

Strafe für Twittern im Parlament

16.02.2014

Nationalrat will seine Abgeordneten auch in den sozialen Medien im Griff haben.

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© TZ Oesterreich Kernmayer Johannes
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Benehmen sich Abgeordnete während einer Nationalratssitzung daneben, bekommen sie einen Ordnungsruf. Wenn sich aber Mandatare auf Twitter aus dem Plenarsaal heraus abfällig über Kollegen äußern, gibt es dafür keine Sanktionen. Noch nicht. Denn der 3. Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) ist sehr wohl dafür: „Wenn auf Twitter etwas geschrieben wird, das nicht in Ordnung ist, könnte man im Nachhinein einen Ordnungsruf erteilen.“

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Abgeordnete müssten auch auf Twitter ihr Mandat ausüben: „Man kann das nicht trennen. Sobald ich im Parlament bin und eine Nationalratssitzung läuft, kann ich nicht argumentieren, dass ich als Privatperson unterwegs bin.“

Bei der letzten Sitzung machte sich Sigrid Maurer (Grüne) über Ministerin Karmasin (ÖVP) via Twitter lustig.

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Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ): "Ordnungsruf im Nachhinein"

ÖSTERREICH: Was kann man tun, wenn sich Abgeordnete während einer Nationalratssitzung auf Twitter beleidigen?
Norbert Hofer: Wenn auf Twitter etwas geschrieben wird, das nicht in Ordnung ist, dann könnte man im Nachhinein einen Ordnungsruf erteilen.

ÖSTERREICH: Steht ein Twitter-Verbot während des Plenums zur Diskussion?
Hofer: Da bin ich nicht dafür. Man kann das nicht administrieren. Es kann sich ja auch jemand unter einem anonymen Account registrieren.

ÖSTERREICH: Müssen Abgeordnete auch auf Twitter ihr Mandat ausüben oder sind sie dort Privatpersonen?
Hofer: Man kann das nicht trennen.

K. Liener

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