Alle Änderungen im Überblick

oe24 liegt neue Delta-Verordnung vor

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Die Coronavirus-Situation spitzt sich weiter zu.
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Wien. Als Gründe für den Anstieg wurden von der Corona Taskforce vor allem die Öffnungsschritte und Lockerungen vom 1. Juli, etwa die Öffnung der Nachtgastronomie, die Dominanz der Delta-Variante, die bereits rund 90 Prozent der Infektionen ausmachen dürfte, sowie reise-assoziierte Fälle angesehen. Die Auswirkungen könnten dramatisch sein. Das beginne beim Schulbetrieb im Herbst, gehe über Folgen für den Tourismus bei Einschätzung Österreichs als Risikogebiet bis zu einer höheren Zahl an Impfdurchbrüchen, also von Personen, die trotz Immunisierung erkranken.

Gesundheitsminister Mückstein wollte deshalb noch einmal an kleinen Schrauben drehen und die Corona-Maßnahmen noch einmal anpassen:

Die Kundmachung vom 16. Juli betrifft konkret Änderungen der COVID-19-Öffnungsverordnung. Explizit geregelt sind nun die strengeren Anforderungen für die Nachtgastronomie, also "Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist (...), wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale". Kunden benötigen entweder einen PCR-Test oder eine Impfung. Das heißt, auch der Nachweis einer Genesung ist keine Eintrittskarte mehr.

Vorerst gilt dabei auch ein Erststich bei der Impfung, wenn er mindestens 22 Tage zurückliegt. Das ändert sich mit 15. August, wenn das Regulativ für den Grünen Pass geändert wird. Für diesen wird dann eine Zweitimpfung nötig sein, die nicht länger als 270 Tage zurückliegt oder eine Impfung mit einem Stoff, bei dem nur ein Stich vorgesehen ist, also derzeit Johnson & Johnson. Das heißt, auch beim Eintritt in die Disco muss man ab Mitte August entweder vollständig immunisiert sein oder einen PCR-Test vorweisen.

Alle Änderungen im Überblick

  • Masken in Supermärkten bleiben. In manchen Bereichen dürfen Verkäufer bei Vorlage der 3G-Regel die Maske zwar abnehmen, aber das gilt nicht für Apotheken, Lebensmittelhandel, Bank, Post oder Verwaltungsbehörden.
  • Grüner Pass: Ab 15. August gibt es das Zertifikat für den Grünen Pass erst bei vollständiger Immunisierung. Das Zertifikat wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für genesene und getestete bleiben unverändert.
  • Kultur: Die 3G-Regel bleibt bei Indoor-Veranstaltungen vorerst bestehen.
  • Nachgastronomie: 2G-RegelBei der Nachgastronomie gibt es Nachschärfungen. Neben den 75 % Kapazitätsgrenze, gibt es ab dem 22.7. eine 2G-Regel: Partygäste müssen geimpft (22 Tage nach Erststich, ab 14.8. gilt die Impfung erst ab dem Tag des Zweitstichs) oder getestet sein (max. 72 Stunden alter PCR-Test).
  • Kontaktdatenerfassung: In der Gastronomie und bei Veranstaltungen bleibt die Registrierungspflicht bis auf Weiteres verpflichtend.

Die neue Delta-Verordnung

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