Weißmann-Rücktritt
Experte: ORF-Chefposten ist "unverzüglich auszuschreiben"
Der Rundfunkrechtsexperte Hans Peter Lehofer erklärte auf Bluesky, dass der Posten des ORF-Generaldirektors "unverzüglich auszuschreiben" sei. Konkret verwies er auf einen entsprechenden Passus im ORF-Gesetz: "Wenn der GD zurücktritt, ist die Funktion unverzüglich auszuschreiben (§ 27 Abs 1 ORF-G), 4 Wo. Bewerbungsfrist. Alle Szenarien mit der Nachbesetzungsentscheidung im August sind damit hinfällig."
Anschließend löscht er das Posting allerdings wieder, da es "missverständlich" war und präzisierte: "Der Stiftungsrat muss nun unverzüglich ausschreiben, aber diese Ausschreibung betrifft nur mehr die "fortzurechnende" Funktionsperiode bis Ende 2026; "reguläre" Ausschreibung für 2027 ff kann dann vorauss. ab Mai erfolgen."
Das heißt: Die interimistische Leitung bis Ende 2026 dürfte wohl noch vor der eigentlichen Ausschreibung im Mai ausgeschrieben werden.