Weißmann-Rücktritt

Experte: ORF-Chefposten ist "unverzüglich auszuschreiben"

Der Posten des Generaldirektors sei "unverzüglich" für die "fortzurechnende" Funktionsperiode auszuschreiben, erklärt ein Experte. 

Der Rundfunkrechtsexperte Hans Peter Lehofer erklärte auf Bluesky, dass der Posten des ORF-Generaldirektors "unverzüglich auszuschreiben" sei. Konkret verwies er auf einen entsprechenden Passus im ORF-Gesetz: "Wenn der GD zurücktritt, ist die Funktion unverzüglich auszuschreiben (§ 27 Abs 1 ORF-G), 4 Wo. Bewerbungsfrist. Alle Szenarien mit der Nachbesetzungsentscheidung im August sind damit hinfällig." 

Anschließend löscht er das Posting allerdings wieder, da es "missverständlich" war und präzisierte: "Der Stiftungsrat muss nun unverzüglich ausschreiben, aber diese Ausschreibung betrifft nur mehr die "fortzurechnende" Funktionsperiode bis Ende 2026; "reguläre" Ausschreibung für 2027 ff kann dann vorauss. ab Mai erfolgen."

Das heißt: Die interimistische Leitung bis Ende 2026 dürfte wohl noch vor der eigentlichen Ausschreibung im Mai ausgeschrieben werden.

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