In der Privatwirtschaft

Richter & Staatsanwälte sollen "üben"

27.10.2011

Die Dienstrechtsnovelle 2012 setzt auch ein zeichen im kampf gegen Korruption.

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© TZ Österreich (Pauty)
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Richter und Staatsanwälte sollen künftig während ihrer Ausbildung in der Privatwirtschaft schnuppern. Das sieht die Dienstrechtsnovelle 2012 vor, die von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) am Dienstagabend in Begutachtung geschickt wurde und deren Eckpunkte der APA vorliegen. Weiters vorgesehen sind eine Whistleblowing-Regelung zur Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Dienst, die Etablierung einer 50-Prozent-Frauenquote, das Aus für die Mindestgröße von Polizisten sowie eine neue Gehaltseinstufung für Bachelor-Absolventen.

Kampf gegen Korruption
Heinisch-Hosek zeigt sich überzeugt, gemeinsam mit der Gewerkschaft ein Paket auf den Weg gebracht zu haben, "das sich sehen lassen kann". Der öffentliche Dienst werde noch fitter im Kampf gegen Bestechung und Korruption gemacht, es würden Initiativen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters gesetzt und die Frauenquote klettere nach oben.

Herzstück der Dienstrechtsnovelle ist das Anti-Korruptions-Paket, das drei Punkte umfasst. Zunächst wird eine Klausel für das Whistleblowing eingefügt. Beschäftigte, die Korruptionsdelikte melden, werden so vor möglichen Nachteilen geschützt. Ihnen darf durch die durch die gegebene Information kein Ungemach geschehen, dieses Recht wird einklagbar.

Ausbildung
Dazu kommt die erneuerte Richterausbildung. Sowohl Richteramtsanwärter als auch schon tätige Richter und Staatsanwälte erhalten frewillig die Möglichkeit, für eine Zeit lang in der Privatwirtschaft, also z.B. bei Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, aber auch bei der Finanzmarktaufsicht zu arbeiten. Die Dauer dieser Praktika wird nicht limitiert. Ziel ist, den Richtern einen besseren Einblick in die Fachwelt zu bieten, da die Methoden von Wirtschaftskriminellen gerade im Bereich der Verschleierung von Geldflüssen, Korruption oder Bestechung immer spezialisierter werden.

Dritter Punkt des Anti-Korruptions-Pakets ist eine Konkurrenzklausel für die Zeit nach dem Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst. Beamte, die in sensiblen Bereichen wie etwa der Firmenprüfung oder Auftragsvergabe tätig waren, dürfen demnach ein halbes Jahr nicht zu einem Unternehmen wechseln, mit dem sie in behördlichem Kontakt gestanden sind.

Frauenquote
Die von Heinisch-Hosek vorgeschlagene Frauenquote soll eine 50-prozentige Repräsentanz in allen Verwendungsgruppen bringen. Bis diese erreicht ist, müssen bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden. Gegenwärtig beträgt der Frauenanteil in Führungspositionen des öffentlichen Diensts 31 Prozent.

Schon länger bekannt ist der Plan der Ministerin, den Zugang zur Exekutive zu erleichtern. Die bisherigen Mindestgrößenvorschriften (168 Zentimeter bei Männern bzw. 163 bei Frauen) fallen ebenso wie das Höchstalter von 30 beim Eintritt in die Polizei.

Gelöst wird der Streit zwischen Ministerin und Belegschaftsvertretung wegen der Einstufung von Bachelor-Absolventen. Für sie wird jetzt eine neue Gehaltsstufe geschaffen, die zwischen jener für Maturanten und jener für Master liegt. Zudem stehen für sie künftig alle Akademiker-Funktionen bis zur Sektionsleitung offen. Gratis-Praktika im öffentlichen Dienst sollen bald der Vergangenheit angehören. Bis zu drei Monaten Dauer werden sie mit 900 Euro entlohnt, längere mit 1.300 Euro.

Neu für gesundheitlich beeinträchtige Beamte (vor allem etwa bei der Exekutive) ist, dass ihnen angeboten wird, auf freiwilliger Basis im Verwaltungsbereich eingesetzt zu werden, ohne finanziell zurückgestuft zu werden. Damit sollen Frühpensionen zurückgedrängt werden. Abgeschafft wird ferner die Disziplinarstrafe Frühpension. Diese gibt es derzeit noch bei Fehlverhalten von Richtern und Staatsanwälten.

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