Vierbeiner-Haltung

Star-Hundetrainer wettert gegen neuen Gesetzesentwurf

05.02.2024

Nach der tödlichen Hundeattacke in Naarn (OÖ) gibt es gesetzliche Konsequenzen. Der vorliegende Gesetzesentwurf stößt jedoch auf Kritik. 

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Der deutsche Hundetrainer, Fernsehmoderator und Buchautor Martin Rütter äußerte in der ORF-Radio-Oberösterreich-Sendung "Linzer Torte" heftige Kritik an einem neuen Gesetzesentwurf für ein schärferes Hundehaltegesetz. "Das Ergebnis zeigt, dass man nicht mit Experten gesprochen hat", lautet das Fazit des Star-Hundetrainers. "Rassen zu stigmatisieren, macht keinen Sinn. Wenn ich sage: 20 Kilo, 40 Zentimeter, bedeutet das nicht, dass ich glaube, dass ein Dackel in der Lage ist, ein Kind schwer zu verletzen", so Rütter. Ihm zufolge seien Beißstatistiken einfach außer Acht gelassen worden. 

„Wenn Sie mal sehen, wie ein Sieben-Kilo-Hund sich in das Gesicht eines Kindes verbissen hat, wissen Sie, das hat nicht nur mit großen Hunden zu tun", erklärte Rütter, der bereits öfter als Gutachter für Bissverletzungen herangezogen wurde, weiter. Als Vergleich zieht der Hundetrainer PKWs heran: „Wir gehen ja auch nicht hin und sagen, nur Leute mit großen Autos brauchen einen Führerschein.“ 

Michael Lindner (SPÖ), zuständiger Tierschutz-Landesrat, weist die Kritik scharf zurück: "In unserer Arbeitsgruppe waren sowohl Veterinärmediziner, Tierschutzexpertinnen wie auch Juristinnen und Juristen beteiligt.“ Für den Entwurf sei man im Austausch mit vielen Fachexperten aus den Bundesländern gewesen. „Nur weil wir den Herrn Rütter vielleicht persönlich nicht eingebunden haben, heißt das nicht, dass es nicht ein breit erarbeiteter Vorschlag ist“, kontert Lindner. Die Kritik an den der 20-Kilo- bzw. 40-Zentimeter-Grenze sei für Lindner ebenso unverständlich. Die seien international wissenschaftliche Standards. Zusammenfassend hält er fest: „Für all jene, die ihre Hunde im Griff haben, wird sich auch mit diesem Hundehaltegesetz nichts ändern.“ 

Zur Vollversion des Artikels