Ex-Vizekanzler

Strache angeklagt! Untreue-Vorwurf bei 300.000 Euro-Versicherung

29.10.2025

Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Straflandesgericht Anklage gegen Heinz-Christian Strache wegen des Verbrechens der Untreue eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Vollversion des Artikels

This browser does not support the video element.

Zur Vollversion des Artikels

Brisanter Vorwurf gegen Ex-FPÖ-Chef  Heinz-Christian Strache. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklageschrift gegen Heinz-Christian STRACHE und einen weiteren Angeklagten wegen des Verbrechens der Untreue eingebracht. 

Das wird Strache vorgeworfen: Er wollte Prämie einer Lebensversicherung 

Ex-Vizekanzler Strache  wird zur Last gelegt, im Jahr 2014 mit dem weiteren Angeklagten Befugnis über fremdes Vermögen wissentlich missbraucht zu haben, indem sie im Namen und als Vertreter der FPÖ Wien eine Vereinbarung abschlossen, mit der Strache versuchte, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als EUR 300.000,- anzueignen und dadurch die FPÖ Wien am Vermögen zu schädigen.

Die FPÖ Wien schloss 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre ab, als versicherte Person wurde Strache   als Landesparteiobmann eingesetzt.

Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt. Im Jahr 2014 ließen Strache  und der ebenfalls angeklagte Parteikollege - ohne dies in einem Parteigremium zu besprechen oder zu beschließen - von einem Rechtsanwalt eine Vereinbarung zwischen der FPÖ Wien und Strache erstellen, wonach dieser auch im Erlebensfall Bezugsberechtigter der Prämie sein sollte.

Versuchte HC andere FPÖ-Mitglieder zu beeinflussen, um an die Prämie zu kommen?

Heinz-Christian Strache  wird weiters zur Last gelegt, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben, Mitglieder der FPÖ Wien dazu zu bestimmen, die Auszahlung der Versicherungsprämie an ihn zu veranlassen.

Strache drohen bis zu  zehn Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der Strafsache gegen Strache  in mehreren Ermittlungssträngen, diese werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.
 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel