Völkerrecht
Austro-Experte vergleicht Trump mit Putin
02.03.2026Die iranischen Angriffe auf Israel und US-Militärstützpunkte in der Region sind nach Einschätzung des Völkerrechtlers Manfred Nowak völkerrechtlich "zulässig".
Als "klar angegriffener Staat" habe Teheran nach der UNO-Charta das Recht, sich zu verteidigen, sagte Nowak am Montag im APA-Interview. "Sich zu verteidigen, indem Israel angegriffen wird, ist sicher zulässig." Auch US-Stützpunkte in arabischen Staaten dürfen somit angegriffen werden.
Die Situation sei ähnlich gelagert wie im Fall der Ukraine, die sich nach dem russischen Angriff ebenfalls auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta berufen könne, erläuterte Nowak. Hingegen seien die Schläge der USA und Israels am Wochenende eine klare Verletzung des Gewaltverbots der UNO-Charta gewesen. Ein Präventivschlag sei allenfalls gerechtfertigt, wenn vom feindlichen Land schon Truppen an der Grenze zusammengezogen worden seien. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Trumps argumentiere wie Putin vor Überfall auf Ukraine
"Das Gewaltverbot ist sehr, sehr klar", betonte Nowak. "Es gab keine wie auch immer geartete Angriffshandlung (des Iran, Anm.) auf die USA und Israel." Die Argumentation der USA und Israel sei somit ebenso "an den Haaren herbeigezogen" gewesen wie die Aussage von Kreml-Chef Wladimir Putin, der vor der Invasion in der Ukraine gesagt habe, "er muss sich gegen einen Völkermord in der Ukraine verteidigen".
Nowak sieht in diesem Zusammenhang ein Versagen des UNO-Sicherheitsrates, der Militäraktionen gegen einzelne Staaten autorisieren - und damit das Gewaltverbot durchbrechen - könne. Laut einem Beschluss aus dem Jahr 2005 habe der Sicherheitsrat eine "responsibility to protect" (Verantwortung zum Schutz), erläuterte der Menschenrechtsexperte. Dieser kam er etwa im Jahr 2011 nach, als er eine internationale Militäraktion zum Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen autorisierte.
"Geburtsfehler" lähmen Vereinte Nationen
Die massive Unterdrückung der Opposition im Iran hätte "natürlich" ein Anlass für eine vom UNO-Sicherheitsrat autorisierte Militäraktion sein können, betonte Nowak. Das iranische Regime zähle nämlich zu den größten Menschenrechtsverletzern der Welt. Trotzdem habe es infolge der Militärschläge das legitime Recht zur Selbstverteidigung.
"Wenn das Völkerrecht wirklich vernünftig angewandt würde, hätte es schon längst eine vom UNO-Sicherheitsrat autorisierte Aktion (gegen den Iran, Anm.) gegeben", so Nowak mit Blick auf die blutige Niederschlagung der Proteste im Jänner. Zunächst hätte man auf Sanktionen setzen können, später auch "begrenzte Militärschläge" autorisieren können.
Nowak verwies diesbezüglich auf den "Geburtsfehler" der Vereinten Nationen, nämlich das Vetorecht einzelner Staaten. Dieses gehöre schon "längst abgeschafft" und der Kreis der ständigen Mitglieder des mächtigsten UNO-Gremiums erweitert. Zudem seien Bestimmungen der UNO-Charta noch nicht umgesetzt. So gebe es 80 Jahre nach der Gründung der Vereinten Nationen immer noch "keine stehenden UNO-Truppen", obwohl diese in der Satzung vorgesehen seien.