Entschieden

Assange darf ausgeliefert werden

24.02.2011

In Schweden wird Assange Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen.

Zur Vollversion des Artikels
© Reuters
Zur Vollversion des Artikels

WikiLeaks-Boss Julian Assange darf an Schweden ausgeliefert werden. Das hat ein Gericht heute in London entschieden. Grundlage ist ein EU-weiter Haftbefehl. Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Assange bestreitet die Vorwürfe und vermutet politische Motive hinter seiner Strafverfolgung.

Die Anwälte von Assange haben bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Dazu haben sie sieben Tage Zeit. Das Gericht hat dann seinerzeit 40 Tage Zeit zu entscheiden, ob es die Berufung annimmt.

Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in Großbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt. Der 39-jährige Australier sieht die Vorwürfe gegen sich als Teil eines Komplotts und befürchtet, dass Schweden ihn letztlich an die USA ausliefern könnte. Die US-Justiz prüft rechtliche Schritte gegen Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente über Wikileaks.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel