In der Nacht

Erste Gemeinde in Österreich dreht das Trinkwasser ab

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Wegen anhaltender Trockenheit und sinkender Wasservorräte schaltet die steirische Gemeinde Gaishorn am See (Bezirk Liezen) seit dieser Woche jede Nacht die öffentliche Wasserversorgung ab. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr kommt aus den Leitungen kein Wasser mehr.
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Die Maßnahme soll sicherstellen, dass sich die Hochbehälter über Nacht wieder füllen und die Bevölkerung tagsüber weiterhin mit Trinkwasser versorgt werden kann. Gaishorn dürfte die erste Gemeinde Österreichs sein, die zu diesem Schritt greifen muss.

Bürgermeister appelliert an Bevölkerung

Bürgermeister Werner Haberl ruft die Einwohner eindringlich zum Wassersparen auf. Trinkwasser solle derzeit ausschließlich für notwendige Zwecke verwendet werden. Das Gießen von Gärten, das Befüllen von Pools oder das Waschen von Autos ist bis auf Weiteres untersagt.

Feuerwehr gibt Entwarnung

Trotz der nächtlichen Abschaltungen soll die Sicherheit gewährleistet bleiben. Die Freiwillige Feuerwehr betont, dass im Ernstfall jederzeit Wasser zur Verfügung gestellt werden könne. Außerdem würden Tanklöschfahrzeuge aus den umliegenden Gemeinden unterstützen, falls ein größerer Einsatz notwendig wird.

Auch Nachbargemeinden betroffen

Nicht nur Gaishorn kämpft mit den Folgen der Trockenheit. In der benachbarten Gemeinde Trieben sind die Quellschüttungen ebenfalls stark zurückgegangen. Dort musste bereits eine zusätzliche Wasserleitung verlegt werden, um die Versorgung einzelner Ortsteile sicherzustellen.

Gleichzeitig steigen die Kosten für die Gemeinden. Allein die Erschließung neuer Wasserquellen kostet in Trieben bis zu 140.000 Euro. Deshalb wird dort sogar über höhere Wassergebühren nachgedacht.

Weniger Regen, niedrigere Pegel

Die angespannte Lage kommt nicht überraschend: Österreich verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 deutlich weniger Niederschlag als üblich. Gleichzeitig führen viele Flüsse außergewöhnlich wenig Wasser. Auch in anderen Regionen Europas werden deshalb bereits Einschränkungen eingeführt – etwa Verbote zum Befüllen privater Pools oder zum Autowaschen.