Rock-Ikone

Gary Glitter: Neue Missbrauchs-Anklage

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Die Vergangenheit holt ihn wieder ein: Gegen den ohnehin tief gefallenen britischen Ex-Glam-Rock-Star Gary Glitter wurde erneut Anklage wegen schwerer Sexualdelikte erhoben.
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Die Schlinge um den Hals von Ex-Glam-Rock-Ikone Gary Glitter zieht sich abermals ein Stückerl weiter zu. Wie die britische Strafverfolgungsbehörde Crown Prosecution Service (CPS) hochoffiziell auf ihrer Homepage verlautbaren ließ, wurde gegen den mittlerweile 82-jährigen Musiker erneut Anklage erhoben.

Pädophilie-Verdacht

Hintergrund der juristischen Aufarbeitung sind vier mutmaßliche Sexualstraftaten, die laut der Anzeige einer Frau in den Jahren zwischen 1978 und 1981 verübt worden sein sollen. Die Details der Anklageschrift wiegen schwer: Konkret wird dem einstigen Weltstar ungesetzlicher Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 13 Jahren sowie die unsittliche Berührung eines Mädchens unter 14 Jahren in drei separaten Fällen zur Last gelegt. Laut der Behörde reichen die erschütternden Vorwürfe rund um den mutmaßlichen Missbrauch eines Kindes bis ins Jahr 1978 zurück.

Die stellvertretende leitende Staatsanwältin Bethan David untermauerte das Vorgehen der Justiz mit einer akribischen Beweiswürdigung. Nach enger Abstimmung mit den Ermittlern der Metropolitan Police wurde das öffentliche Interesse an einem neuerlichen Gerichtsverfahren klar bejaht. Die Staatsanwälte hätten laut einer Pressemitteilung des CPS intensiv daran gearbeitet, eine lückenlose Beweiskette für den anstehenden Prozess zu schmieden, um den Fall gerichtsfest zu machen.

In den wilden 1970er-Jahren stand Gary Glitter mit weltweiten Glam-Rock-Hymnen wie "Rock and Roll (Part 2)" im absoluten Zenit seines Erfolges und war Stammgast in den internationalen Hitparaden. Von dem einstigen Glanz ist heute freilich nichts mehr übrig: Seine Musikkarriere wurde in den darauffolgenden Jahrzehnten von handfesten Kriminalfällen komplett überschattet. Glitter ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt – er wanderte bereits in Vietnam sowie in seiner Heimat Großbritannien wegen schwerer Sexualstraftaten an Minderjährigen hinter Gittern.

Fairer Prozessverlauf

Trotz der erdrückenden Vorgeschichte des Sängers pocht die britische Staatsanwaltschaft im aktuellen Fall auf die rechtmäßigen Grundsätze und erinnerte an das Anrecht des 82-Jährigen auf ein faires Verfahren. Gleichzeitig erging ein dringender Appell an die Medien und die Netz-Community, sich mit Vorverurteilungen oder beeinflussenden Kommentaren zurückzuhalten, um den anstehenden Prozessverlauf nicht zu gefährden.