Gericht entscheidet
Leihmutter verweigert Abtreibung – jetzt eskaliert der Streit um Baby
McKenna West, eine Krankenschwester aus Alaska und Mutter von zwei Kindern, trägt das Baby für das kalifornische Paar Nausheen Gilkar und Omar Ahmed aus. Bei einer Ultraschalluntersuchung in der 20. Schwangerschaftswoche wurde festgestellt, dass der Junge am Hypoplastischen Linksherzsyndrom (HLHS) leidet. Dabei ist die linke Herzhälfte nicht ausreichend entwickelt.
Für West war die Diagnose ein Schock. Gleichzeitig begann sie, nach Behandlungsmöglichkeiten zu suchen. Sie stieß auf ein Krankenhaus in Dallas, das auf die notwendige Behandlung spezialisiert ist. Nach ihren Angaben hatte das Krankenhaus bei der ersten von insgesamt drei notwendigen Operationen zuletzt eine sehr hohe Erfolgsrate. West gab dem ungeborenen Jungen den Namen Gabriel und wollte ihm die Möglichkeit einer Behandlung geben.
Die biologischen Eltern wollten einen Abbruch
Nach Angaben aus den Gerichtsunterlagen sollen Gilkar und Ahmed nach der Diagnose einen Schwangerschaftsabbruch verlangt haben. West lehnte dies ab – auch aus moralischen Gründen.
Damit begann ein komplizierter Rechtsstreit. West reiste schließlich nach Texas, wo sie das Kind zur Welt bringen und ihm dort eine medizinische Behandlung ermöglichen will. Ihr Bruder soll sich sogar bereit erklärt haben, den Jungen zu adoptieren. Die biologischen Eltern wiederum versuchen in Kalifornien, ihre elterlichen Rechte durchzusetzen. Sie hatten zudem verlangt, dass West zur Geburt nach Kalifornien kommt. Unklar war bislang auch, ob sie einer lebensrettenden Operation zustimmen würden oder stattdessen lediglich eine sogenannte Komfortbehandlung wünschen.
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Gericht macht Weg für Behandlung frei
Jetzt hat West zumindest einen wichtigen ersten Erfolg erzielt. Ein Gericht in Dallas erließ eine einstweilige Verfügung, die verhindern soll, dass jemand nach der Geburt notwendige medizinische Behandlungen für Gabriel verweigert oder behindert.
Außerdem wurde ein gesetzlicher Vormund eingesetzt. Ärzte des University of Texas Southwestern Medical Center beziehungsweise des Children's Medical Center of Dallas sollen damit die notwendige Versorgung des Babys sicherstellen können.
Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton hatte sich zuvor ebenfalls eingeschaltet und argumentiert, dass medizinisch notwendige Behandlungen nach texanischem Recht gewährleistet werden müssten.
West darf nach der Geburt nicht zum Baby
Die Entscheidung hat für die Leihmutter allerdings einen bitteren Haken: West darf nach der Geburt keinen Kontakt zu Gabriel haben und auch keine medizinischen Entscheidungen für ihn treffen.
Auch die biologischen Eltern dürfen den Jungen nicht einfach aus Texas herausbringen. Sollte ein Arzt eine Behandlung als notwendig ansehen, um Gabriels Leben zu retten, darf diese laut der gerichtlichen Anordnung nicht von West oder den biologischen Eltern verhindert werden. Sollte es darüber Streit geben, kann das Gericht kurzfristig eine Entscheidung treffen.
Der Fall zeigt das Dilemma der Leihmutterschaft
Der Fall macht zugleich deutlich, warum Leihmutterschaft seit Jahren umstritten ist. Was passiert, wenn die Frau, die das Kind austrägt, und die biologischen Eltern plötzlich unterschiedliche Vorstellungen von dessen Zukunft haben?
Genau diese Frage steht nun im Mittelpunkt des Rechtsstreits um Gabriel. West sieht sich als diejenige, die für das Leben des Babys kämpft. Die biologischen Eltern haben hingegen ihre eigenen Vorstellungen davon, wie mit der schweren Diagnose umgegangen werden soll. Eine endgültige Entscheidung gibt es noch nicht. Am 25. August sollen die Beteiligten erneut vor Gericht erscheinen.