"Das geht zu weit"

Burkini-Regel verbietet jetzt auch UV-Shirts für Kinder

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Ein neues Gesetz im Schweizer Kanton Genf sorgt für heftige Diskussionen in den Freibädern.
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Seit Sonntag sorgt eine neue Bekleidungsvorschrift aus dem Frühjahr für erhitzte Gemüter in den Genfer Badeanstalten. Das Genfer Kantonsparlament hat ein Gesetz beschlossen, das festlegt, welche Badekleidung im Becken erlaubt ist – mit weitreichenden Konsequenzen für alle Badegäste.

Aus für lange Schwimmkleidung

Laut der neuen Verordnung ist das Baden ohne geeignete Kleidung untersagt: "Das Baden in den Becken ist ohne geeignete, speziell für das Schwimmen vorgesehene Badebekleidung verboten", heißt es im Artikel 5.

Weiter wird definiert: "In den Becken sind ausschließlich ein- oder zweiteilige Badeanzüge erlaubt, deren maximale Länge bis über die Knie reicht und die Arme freilassen." Damit ist der Burkini in Genf de facto verboten. Die Formulierung wurde laut Politikern bewusst so gewählt. "So gibt es keine Diskriminierung", sagt Jean-Marc Guinchard von der Mitte-Partei.

Kritik von betroffenen Familien

Durch die strikte Vorgabe sind im Wasser nämlich auch langärmelige UV-Schutzshirts für Kinder verboten. Viele Eltern reagieren mit Unverständnis. "Ich finde, das geht zu weit", sagt ein Familienvater aus Genf dem Westschweizer Radio- und TV-Sender RTS. Eine andere Frau betont: "Eine Mutter ist frei, ihrem Kind anzuziehen, was sie für notwendig hält."

Im Gegensatz zu den strengen Gesetzen in Frankreich oder dem Kanton Genf gibt es in Österreich und Deutschland kein generelles Burkini-Verbot. Hier gilt weiterhin die jeweilige Hausordnung der einzelnen Bäder.