Italien-Klage
Transit-Streit: Schwere Schlappe für Tirol
Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona verstoßen das von Österreich auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) verhängte Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot gegen das Unionsrecht. Nicht gegen EU-Recht verstoße das System der Verkehrsdosierung auf der Inntalautobahn. Nach diesen Schlussanträgen wird das Urteil im Herbst erwartet.
Italien hatte gegen Österreich geklagt, weil es der Ansicht ist, dass Österreich durch bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung des Schwerlastverkehrs für den Transport von Waren auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn gegen Unionsrecht verstoße. Die aus dem Zusammentreffen dieser Autobahnen entstehende Verkehrsachse stelle eine essenzielle Verkehrsader des transeuropäischen Verkehrsnetzes dar. Ohne die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wäre die Verkehrsbelastung um ein Vielfaches höher, die Luftqualität deutlich schlechter und die Verkehrssicherheit enorm gefährdet, erwiderte hingegen die Tiroler Seite um Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP), politisch unterstützt durch die Bundesregierung.
Nachtfahrverbot hätte besser geprüft werden müssen
Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass das ganzjährige Lkw-Nachtfahrverbot nicht systematisch zum Erreichen des von Österreich angestrebten Ziels, die NO2-Emissionen von der Nacht auf die Tagesstunden zu verlagern, führe. Österreich hätte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auf der Grundlage der Risiken für die menschliche Gesundheit unter Berücksichtigung der neuesten verfügbaren Daten und die Möglichkeit alternativer Maßnahmen vor dem Beschluss prüfen müssen.
Das sektorale Fahrverbot verbietet den Transport bestimmter Güter, die auch auf der Schiene transportiert werden könnten, mit Lastkraftwagen auf einem Abschnitt der Inntalautobahn. Der Generalanwalt erkennt zwar die Ausnahmen vom Verbot an und sagt, dass die Maßnahme geeignet sein könnte, um das von ihr verfolgte Ziel des Umweltschutzes zu erreichen. Im Jahr 2021, als die in der Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenzwerte auf allen relevanten Abschnitten eingehalten wurden, hätte Österreich jedoch prüfen müssen, ob dieses Fahrverbot hätte gelockert werden können oder ob andere Maßnahmen möglich wären.
Gemäß dem Winterfahrverbot war es im Jahr 2023 schweren Nutzfahrzeugen mit Zielort Italien, Deutschland oder anderen über diese Staaten erreichbaren Ländern (mit wenigen Ausnahmen) zu bestimmten Zeiten untersagt, auf den Autobahnen A12 und A13 zu fahren. Österreich macht geltend, dass das Verbot für die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Betrieb der Autobahnen nötig sei. Der Generalanwalt sieht dieses Verbot als diskriminierend an, da sein Anwendungsbereich nicht ausschließlich anhand des Endziels des Fahrzeugs bestimmt werden dürfe und es nicht gerechtfertigt sei.
Verkehrsdosierung nicht zu beanstanden
Die ab März 2018 eingeführte Dosierung des Verkehrs beschränkt nach Ansicht Italiens die Zahl der Lastkraftwagen aus Deutschland und mit einem Fahrtziel im Süden auf der Autobahn A12 auf höchstens 300 Fahrzeuge pro Stunde. Die Maßnahme gilt an bestimmten Tagen. Nach Ansicht des Generalanwalts ist die Verkehrsdosierung nicht zu beanstanden, wenn sie, wie Österreich geltend macht, in einer bloßen Geschwindigkeitsbegrenzung bestehe, die ausnahmsweise für bestimmte Autobahnabschnitte unter besonderen Umständen und bei begründeten Prognosen einer Verkehrsüberlastung verhängt werde.
Schlussanträge nicht bindend für EuGH
Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend. Die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs beraten nun über die Anträge, denen im größten Teil der Fälle gefolgt wird. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Stellt der Gerichtshof die Vertragsverletzung fest, hat der betreffende Mitgliedstaat dem Urteil unverzüglich nachzukommen. Ist die Kommission der Auffassung, dass der Mitgliedstaat dem Urteil nicht nachgekommen ist, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
Mattle: Nun Richter am Zug
Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) teilte unterdessen der APA in einer Reaktion mit, dass man die Schlussanträge des Generalanwalts nun im Detail prüfen werde. "Die Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof sind dann am Zug, welche Richtung die EU einschlägt: Gesundheit der Menschen oder Interessen der Frächter-Lobby", erklärte Mattle. Man sei "fest davon überzeugt, dass der Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur mehr wiegt als der freie Warenverkehr und die Interessen der internationalen Frächter-Lobby", wiederholte der Landeshauptmann seine bisherige Argumentation: "Wir kämpfen weiter für saubere Luft und die Verkehrssicherheit. Wir kämpfen weiter für die Tirolerinnen und Tiroler."
Auch die Tiroler ÖVP-EU-Abgeordnete Sophia Kircher betonte, dass man das EuGH-Urteil abwarten müsse, es handle sich vorerst um eine "Einzelmeinung" des Generalanwalts aus Spanien. "Aber es ist natürlich sehr bedauerlich und aus meiner Sicht nur schwierig nachvollziehbar, dass die Transitverkehrslenkung in Tirol so weitgehend in Frage gestellt wird. Wer die Situation vor Ort kennt, weiß, dass Tirol seit Jahrzehnten die Hauptlast des alpenquerenden Güterverkehrs trägt", erklärte Kircher.