Entsetzliche Details
Friedhofs-Mord: Das droht der Teenie-Killerin (14)
24.02.2026Mit unzähligen Messerstichen soll ein erst 14-jähriges Krisen-WG-Kid eine Friedhofsbesucherin in Wien-Penzing getötet haben. Alles bei diesem irren Overkill spricht für eine Psychose mit mutmaßlichem Drogenhintergrund - diese Strafe(n) drohen der jungen Verdächtigen.
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Wien. Bei diesem Fall sind selbst die hartgesottensten Kriminalisten sprachlos - die Tatortfotos vom Baumgartner Friedhof zeigen ein Bild des Horrors: Hier hat Montagnachmittag eine 14-Jährige eine ihr völlig unbekannte Seniorin, die an einem Grab stand, mit dem Messer attackiert und immer und immer wieder zugestochen.
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Dann soll der Killer-Teenie mit dem Handy Foto(s) oder gar ein Video von der Bluttat und der Sterbenden gemacht und auf Instagram bzw. Snapchat hochgeladen haben. Während das Opfer, eine 64-jährige Wienerin, verblutete, ging die Angreiferin seelenruhig zurück in ihre nahe Unterkunft - eine betreute WG der MA 11. Dort fiel den anderen und den Betreuern Blut an den Händen und der Kleidung des Mädchens auf. Sofort alarmierten sie die Polizei, die das Mädchen festnahm und bei ihr die Tatwaffe, ein Messer, sicherstellte.
Zum Motiv hat oe24 aus vertraulicher Quelle gehört, dass es sich keinesfalls um einen missglückten oder eskalierten Raub gehandelt hat - warum die Verdächtige dagegen in einem derart psychotischen Zustand und möglicherweise auf Drogen wahllos auf jemanden losging und tötete, wird die Kinder- und Jugendhilfe helfen müssen, mit aufzuklären.
Bis zu 10 Jahre Haft und besonders kontrollierte Einweisung
Zum Strafmaß weiß Top-Anwältin Astrid Wagner, dass bei Mordverdacht gegen einen Jugendlichen besondere Bestimmungen gelten: Grundsätzlich sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig (außer er oder sie ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln), lebenslang ist nicht möglich. Wenn ein Jugendlicher die Tat nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres begangen hat, beträgt die Androhung der Freiheitsstrafe lebenslang von einem bis zu fünfzehn Jahren (wenn er oder sie älter als 16 ist). Darunter sind nur ein bis zehn Jahre möglich.
Sollte die Tat obendrein in einem psychischen Ausnahmezustand erfolgt sein und sogar eine Gefährlichkeitsprognose vorliegen (dass künftig wieder erhebliche Straftaten zu erwarten sind) - was ein Gutachter festzustellen hat -, ist auch eine Einweisung in eine forensische Anstalt denkbar. Allerdings gelten hier besondere, strengere Auflagen als bei Erwachsenen.
Auch straffrei auf Forensik möglich
Sollte sich zeigen, dass das Mädchen eine psychiatrische Grunderkrankung hat (immerhin war sie nach einer Reihe von massiven Selbstverletzungen seit November in einer rund um die Uhr von bis zu vier Erwachsenen betreuten sozialpsychiatrischen WG der MA 11), dann geht sie zwar als nicht zurechnungsfähig straffrei aus, wird aber ebenfalls eingewiesen - bis sie gesund ist.