Burgenland

Verhandlung: Messerstiche im Nachtklub

07.10.2013

Staatsanwaltschaft wirft Prostituierter Mordversuch vor

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© gepa
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Mit Messerstichen für eine 22-Jährige hat im März der Streit zweier Prostituierter in einem Nachtklub in Draßburg (Bezirk Mattersburg) geendet. Die mutmaßliche Täterin muss sich deshalb morgen, Dienstag, wegen versuchten Mordes in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten.

Der Prozess fällt in die Zuständigkeit des Landesgerichts Eisenstadt. Dennoch wird in Wiener Neustadt verhandelt. Der Schwurgerichtssaal im Eisenstädter Gerichtsgebäude steht nämlich wegen der laufenden Umbauarbeiten derzeit nicht zur Verfügung.

Zu der blutigen Auseinandersetzung war es in der Nacht auf den 19. März gekommen: Die beiden damals 22-jährigen Frauen waren nach einer Feier aneinandergeraten. Im Streit gab ein Wort das andere. Nach einer Beleidigung soll eine der Frauen zu einem Messer gegriffen haben. Das Opfer erlitt laut einem medizinischen Gutachten zwei Stiche am Oberkörper und am Rücken.

Während die Schwerverletzte ins Krankenhaus Eisenstadt gebracht wurde, fuhr die mutmaßliche Täterin mit dem Taxi nach Pöttsching und ließ sich dann gemeinsam mit ihrem Freund nach Klingenbach (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) zur Grenze bringen. Zwei Tage später wurde die Frau im italienischen Udine verhaftet, nach Österreich überstellt und in U-Haft genommen. Die Verletzte habe sich zwar nicht in Lebensgefahr befunden. Bei einem derartigen Angriff sei jedoch üblicherweise mit einer lebensgefährlichen Verletzung zu rechnen, begründete die Staatsanwaltschaft (StA) die Anklage wegen Mordversuchs.

Auch gegen den Freund der 23-Jährigen war zunächst wegen Begünstigung ermittelt worden. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt, da man ihm laut StA nicht nachweisen habe können, dass er zum damaligen Zeitpunkt überhaupt etwas von der Tat gewusst habe.

Den Vorwurf des versuchten Mordes hat die 23-Jährige bisher bestritten. Sie könne sich an die Tat nicht erinnern. Bei einem Schuldspruch beträgt der Strafrahmen zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslange Haft, da für den Versuch dieselbe Strafdrohung zum Tragen kommt wie bei Mord. Sofern keine zusätzlichen Beweisanträge gestellt und bewilligt werden, kann es ein Urteil noch am Dienstag geben.

 

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