Hausordnungs-Verstoß

Extremismus-Fall: Land alarmiert Verfassungsschutz

01.03.2026

Ein türkischer Kulturverein in Oberösterreich soll wiederholt islamistische und terrorverherrlichende Referenten eingeladen haben. Jetzt zieht das Land die Reißleine und meldet die Aktivitäten an den Verfassungsschutz. 

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© APA/NEUMAYR FOTOGRAFIE / CHRISTIAN LEOPOLD
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Erst vor Kurzem wurde im oberösterreichischen Landtag die OÖ-„Hausordnung“ beschlossen. Jetzt gibt es bereits den ersten Anwendungsfall. Ein in Sattledt ansässiger türkischer Kulturverein soll wiederholt islamistische und terrorverherrlichende Referenten eingeladen haben.

Entsprechende Hinweise wurden nun an das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) und an die zuständige Vereinsbehörde zur Prüfung weitergeleitet.

„Wer extremistische Ideologien verbreitet, antisemitische Inhalte teilt oder terroristische Organisationen verherrlicht, stellt sich außerhalb unserer gemeinsamen Werteordnung und hat keinen Platz in Oberösterreich“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer gegenüber oe24.

Hass und Extremismus - „egal von welcher Seite“  

Mit der kürzlich beschlossenen „Hausordnung“ will die oberösterreichische Landesregierung Hass und Extremismus - „egal von welcher Seite“ - einen Riegel vorschieben. Stelzer: „Unsere Freiheit endet dort, wo Hass, Extremismus und Terrorverherrlichung beginnen. Oberösterreich steht fest auf dem Boden der Demokratie – und verteidigt diesen Boden konsequent.“ Man gehe „mit aller Konsequenz des Rechtsstaates“ gegen Extremismus vor.

"Widerspricht klar unseren Spielregeln“ 

Auch Integrations-Landesrat Christian Dörfel äußert sich gegenüber oe24 ähnlich: „Unsere OÖ. Hausordnung ist unser Wertefundament. Sie gilt für alle. Wer terroristische Organisationen verherrlicht, antisemitische Ressentiments bedient oder offen gegen demokratische Grundwerte auftritt, widerspricht klar unseren Spielregeln.“

In der „OÖ-Hausordnung“ wird in Regel 4 festgehalten: „Kein Platz für Hass und Extremismus – egal von welcher Seite.“ Oberösterreich unterstützt zudem die im Koalitionsprogramm der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen wie etwa eine Verschärfung des Vereinsgesetzes.