Dicke Luft

Laut ÖVP kommt die Homo-Ehe so nicht

24.04.2008

SPÖ-Justizministerin Berger schickt den Gesetzesentwurf für die Homo-Ehe am Standesamt in Begutachtung. Laut ÖVP ist das nicht akkordiert.

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Für die SPÖ ist die Sache klar. Justizministerin Maria Berger hat ihren Entwurf für das Lebenspartnerschaftsgesetz in Begutachtung geschickt - inklusive Eintragung der homosexuellen Partnerschaft am Standesamt. Die ÖVP reagiert verstimmt, der Entwurf sei nicht akkordiert, es gäbe noch viele Dinge zu klären.

ÖVP ohne Linie
Ganz abgesehen davon, dass vor allem ÖVP-intern keine Klarheit darüber besteht, wie die Homo-Ehe umgesetzt wird. Während Parteichef Wilhelm Molterer gegen die Zeremonie am Standesamt ist, plädieren die Parteifreunde Umweltminister Josef Pröll und Wissenschaftsminister Johannes Hahn dafür. Die Gespaltenheit der Volkspartei macht die Sache für die Sozialdemokratie nicht leichter.

Zeit gewinnen
Also hat ÖVP-Justizminister Heribert Donnerbauer am Donnerstag wissen lassen, der Entwurf sei nicht abgesprochen. Es werde sicherlich noch Änderungen geben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft müssten sich klar von denen der zivilen Ehe abgrenzen.

Standesamt versus Bezirksgericht
Vor einem knappen Monat war Donnerbauer vom strikten Nein zu Zeremonien beim Standesamt abgerückt, jetzt ist er wieder auf Molterer-Kurs. Also kommt für ihn nur die Bezirksverwaltungsbehörde oder das Bezirksgericht in Frage. Sein Argument: Bei der Eintragung muss geprüft werden, ob beide Partner unverheiratet sind. Nachdem das EU-weit unterschiedlich geregelt sei, würde die Überprüfung kompliziert. Daher sollte der Verwaltungsaufwand bei einer zentralen Stelle pro Bezirk gebündelt werden.

Noch andere offene Punkte
Außerdem ist für Donnerbauer noch nicht ausdiskutiert, ob die "Homo-Ehe" tatsächlich in allen Punkten (außer Adoption und künstliche Befruchtung) dem Eherecht gleichgestellt werden soll. Möglich wäre aus seiner Sicht auch ein geringerer Unterhaltsanspruch, weil ja keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind.

Platter ist der Ort egal
ÖVP-Innenminister Günther Platter hat nichts gegen das Standesamt als Ort der Eintragung, nur eine große Zeremonie mit "Pauken und Treompeten" lehnt er ab.

Berger will loslegen
Die rote Justizministerin Maria Berger hatte am Vormtitag angekündigt, ihren Entwurf für das Lebenspartnerschaftsgesetz in Begutachtung zu schicken. Rechte und Pflichten entsprechen in dem Papier weitgehend - mit der großen Ausnahme der Adoption von Kindern - der Ehe; auch die Lebenspartnerschaft soll nur durch gerichtliche Auflösung oder Ableben beendet werden können.

Keine "Ehe light"
Laut Berger werde also nicht die Ehe für Homosexuelle geöffnet, und es werde keine "Ehe light" geschaffen, mit der auch Heterosexuelle die Ehe umgehen könnten, betonte die Justizministerin. Ausdrücklich verankert wird das Verbot der Diskriminierung auf Grund einer Lebenspartnerschaft - etwa bei der Vermietung einer Wohnung.

SPÖ für Standesamt
Berger plädiert für das Standesamt, weil für sie eben nur dieses die nötige Kompetenz habe, die Voraussetzungen für das Eingehen einer Partnerschaft zu prüfen - also ob eine Ehe oder eine andere Lebenspartnerschaft besteht. Ihrer Ansicht nach sind Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften ungeeignet, es sei denn, man ändert das Personenstandsgesetz.

Möglich ab 2009
Die Begutachtung läuft bis 6. Juni. Laut Arbeitsplan der Regierung soll das gesamte Familienrechtspaket im Juni im Ministerrat behandelt werden. In Kraft treten könnte das Lebenspartnerschaftsgesetz Anfang 2009.

Bergers Entwurf enthält bereits die nötigen materiellen Änderungen der Justizgesetze, das sind u.a. das Recht, sich einer Zeugenaussage im Strafprozess zu entschlagen, die Frage des Eintritts in Mietrechte oder die Gleichstellung mit Ehepartnern im Erbrecht.

Aber auch zahlreiche andere Gesetze - wie Fremden-, Sozialversicherungs- (Mitversicherung und Hinterbliebenenpension) oder Steuerrecht - müssen angepasst werden. Sie fallen in die Zuständigkeit anderer Ministerien. Eine Generalklausel zur generellen rechtlichen Gleichstellung lehnt Berger als "unfreundlichen Akt gegenüber den anderen Ressorts" ab.

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