SPÖ-Justizministerin Berger schickt den Gesetzesentwurf für die Homo-Ehe am Standesamt in Begutachtung. Laut ÖVP ist das nicht akkordiert.
Für die SPÖ ist die Sache klar. Justizministerin Maria Berger hat ihren Entwurf für das Lebenspartnerschaftsgesetz in Begutachtung geschickt - inklusive Eintragung der homosexuellen Partnerschaft am Standesamt. Die ÖVP reagiert verstimmt, der Entwurf sei nicht akkordiert, es gäbe noch viele Dinge zu klären.
ÖVP ohne Linie
Ganz abgesehen davon, dass vor allem
ÖVP-intern keine Klarheit darüber besteht, wie die Homo-Ehe umgesetzt wird.
Während Parteichef Wilhelm Molterer gegen die Zeremonie am Standesamt ist,
plädieren die Parteifreunde Umweltminister Josef Pröll und
Wissenschaftsminister Johannes Hahn dafür. Die Gespaltenheit der Volkspartei
macht die Sache für die Sozialdemokratie nicht leichter.
Zeit gewinnen
Also hat ÖVP-Justizminister Heribert Donnerbauer am
Donnerstag wissen lassen, der Entwurf sei nicht abgesprochen. Es werde
sicherlich noch Änderungen geben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für
eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft müssten sich klar von denen der
zivilen Ehe abgrenzen.
Standesamt versus Bezirksgericht
Vor einem knappen Monat war
Donnerbauer vom strikten Nein zu Zeremonien beim Standesamt abgerückt, jetzt
ist er wieder auf Molterer-Kurs. Also kommt für ihn nur die
Bezirksverwaltungsbehörde oder das Bezirksgericht in Frage. Sein Argument:
Bei der Eintragung muss geprüft werden, ob beide Partner unverheiratet sind.
Nachdem das EU-weit unterschiedlich geregelt sei, würde die Überprüfung
kompliziert. Daher sollte der Verwaltungsaufwand bei einer zentralen Stelle
pro Bezirk gebündelt werden.
Noch andere offene Punkte
Außerdem ist für Donnerbauer noch nicht
ausdiskutiert, ob die "Homo-Ehe" tatsächlich in allen Punkten (außer
Adoption und künstliche Befruchtung) dem Eherecht gleichgestellt werden
soll. Möglich wäre aus seiner Sicht auch ein geringerer Unterhaltsanspruch,
weil ja keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind.
Platter ist der Ort egal
ÖVP-Innenminister Günther Platter hat
nichts gegen das Standesamt als Ort der Eintragung, nur eine große Zeremonie
mit "Pauken und Treompeten" lehnt er ab.
Berger will loslegen
Die rote Justizministerin Maria Berger hatte
am Vormtitag angekündigt, ihren Entwurf für das Lebenspartnerschaftsgesetz
in Begutachtung zu schicken. Rechte und Pflichten entsprechen in dem Papier
weitgehend - mit der großen Ausnahme der Adoption von Kindern - der Ehe;
auch die Lebenspartnerschaft soll nur durch gerichtliche Auflösung oder
Ableben beendet werden können.
Keine "Ehe light"
Laut Berger werde also nicht die Ehe
für Homosexuelle geöffnet, und es werde keine "Ehe light"
geschaffen, mit der auch Heterosexuelle die Ehe umgehen könnten, betonte die
Justizministerin. Ausdrücklich verankert wird das Verbot der Diskriminierung
auf Grund einer Lebenspartnerschaft - etwa bei der Vermietung einer Wohnung.
SPÖ für Standesamt
Berger plädiert für das Standesamt,
weil für sie eben nur dieses die nötige Kompetenz habe, die Voraussetzungen
für das Eingehen einer Partnerschaft zu prüfen - also ob eine Ehe oder eine
andere Lebenspartnerschaft besteht. Ihrer Ansicht nach sind Bezirksgerichte
und Bezirkshauptmannschaften ungeeignet, es sei denn, man ändert das
Personenstandsgesetz.
Möglich ab 2009
Die Begutachtung läuft bis 6. Juni. Laut
Arbeitsplan der Regierung soll das gesamte Familienrechtspaket im Juni im
Ministerrat behandelt werden. In Kraft treten könnte das
Lebenspartnerschaftsgesetz Anfang 2009.
Bergers Entwurf enthält bereits die nötigen materiellen Änderungen der Justizgesetze, das sind u.a. das Recht, sich einer Zeugenaussage im Strafprozess zu entschlagen, die Frage des Eintritts in Mietrechte oder die Gleichstellung mit Ehepartnern im Erbrecht.
Aber auch zahlreiche andere Gesetze - wie Fremden-, Sozialversicherungs- (Mitversicherung und Hinterbliebenenpension) oder Steuerrecht - müssen angepasst werden. Sie fallen in die Zuständigkeit anderer Ministerien. Eine Generalklausel zur generellen rechtlichen Gleichstellung lehnt Berger als "unfreundlichen Akt gegenüber den anderen Ressorts" ab.