Landesverwaltungsgericht muss Bewilligung jetzt doch inhaltlich prüfen.
Molln. Die Bewilligung von Probebohrungen nach Gas der Firma ADX bei Molln (Bez. Kirchdorf/Krems) Ende 2023 muss vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Umweltdachverband, Naturschutzbund, Alpenverein und Greenpeace hatten im Juni 2025 außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt, nachdem sie mit der Beschwerde gegen den Bescheid der Naturschutzabteilung des Landes beim LVwG nicht durchgekommen waren.
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Das Höchstgericht habe nun den Umweltorganisationen recht geben, teilte der Umweltdachverband Mittwochnachmittag in einer Aussendung mit. Ein LVwG-Sprecher bestätigte, dass der VwGH die "seinerzeitige Entscheidung aufgehoben hat und sich das LVwG inhaltlich mit der Beschwerde auseinandersetzen muss".
Schon Nein zur aufschiebenden Wirkung verfassungswidrig
Im Dezember 2023 hatten die NGO Beschwerde gegen die geplanten Probebohrungen eingereicht. Das Land Oberösterreich erkannte dieser aber keine aufschiebende Wirkung zu, die Bohrungen wurden durchgeführt. Daher zogen die Umweltorganisationen vor das LVwG. Es stellte einen Antrag auf Gesetzesprüfung an den Verfassungsgerichtshof, der den Paragrafen 43a des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes und damit den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden als verfassungswidrig aufhob.
Die Beschwerde an sich hatte aber keinen Erfolg, das LVwG stellte das Verfahren ein. Es argumentierte, dass die Frist erloschen und die Bohrungen bereits erfolgt seien. Jetzt muss es sich doch inhaltlich damit befassen.