U-Ausschuss

Staatsanwalt entschuldigt sich bei Westi

29.09.2009

Die Causa Westenthaler im U-Ausschuss wurde am Dienstagabend beendet.

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Nach rund neuneinhalb Stunden Einvernahme von Auskunftspersonen hat der Spionage-Untersuchungsausschuss seine Sitzung am Dienstagabend beendet. Der erste Themenkomplex - es ging um die Rufdatenerfassung des Handys von BZÖ-Abgeordnetem Peter Westenthaler - ist damit ebenfalls abgeschlossen. Die nächsten Zeugenbefragungen finden am Donnerstag statt.

Staatsanwalt entschuldigt sich bei Westenthaler
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, hat sich im Rahmen des U-Ausschusses bei Westenthaler für Aussagen im Zusammenhang mit der Rufdatenerfassung öffentlich entschuldigt. Jarosch wurde bei seiner Einvernahme im Untersuchungsausschuss gefragt, warum er Westenthaler unterstellt hatte, eine Freundin zu haben. Dies sei nicht seine Absicht gewesen, so der Staatsanwalt.

Jarosch hatte am 9. Juli dieses Jahres die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Überprüfung der Handy-Daten Westenthalers begründet und dabei öffentlich erklärt: "Wenn seine Freundin eine SMS schickt, wird es wohl kaum eine Polizeiinformation sein."

"Flapsig, lausig, schlampig, dumm"
Im U-Ausschuss räumte er hier einen Fehler ein und erklärte, dass er auf die Frage eines Journalisten in der Causa "flapsig, lausig, schlampig und dumm" geantwortet habe. Ein vernünftigerer Vergleich wäre gewesen, wenn er etwa gesagt hätte, dass die SMS von Westenthalers Chauffeur oder dessen Sekretärin gekommen sei. Auch habe er nicht daran gedacht, ihm ein außereheliches Verhältnis zu unterstellen. Jarosch betonte zudem, dass er sich beim Betroffenen bereits persönlich entschuldigt habe.

Westenthaler "wurde nie als Beschuldigter geführt"
Am Dienstag ging es im U-Ausschuss vor allem die Frage, ob Westenthaler im Ermittlungsverfahren als Zeuge oder Beschuldigter geführt worden war.

Sowohl Staatsanwalt Gerhard Jarosch als auch sein Kollege Thomas Vecsey betonten, dass Westenthaler nie als Beschuldigter geführt worden war. Erst wenn konkrete Indizien für eine Straftat vorliegen, gelte man als Beschuldigter. Bei Westenthaler sei dies nicht der Fall gewesen. In der Causa wurde gegen einen unbekannten Kriminalpolizisten ermittelt, so Jarosch.

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