In Linz vor Gericht
Wöginger hat nichts zu sagen: "Postenschacher"-Prozess auf Hochtouren
26.02.2026ÖVP-Klubchef August Wöginger wurde vom Gericht als Drittangeklagter nach Hause geschickt. Senat lehnte den Antrag seines Verteidigers ab. Jetzt spricht der Erstangeklagte.
In Linz ist am Donnerstag der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in der "Postenschacher"-Causa weitergegangen - allerdings vorerst ohne Wöginger. Das Gericht will an diesem Tag nur den Erstangeklagten - einen der Finanzbeamten - vernehmen. Der Zweitangeklagte und Wöginger als Drittangeklagter wurden nach Hause geschickt, denn: Das Gericht will die Angeklagten getrennt voneinander befragen.
Zu Beginn war ein Antrag der Verteidigung auf ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Wögingers Anwalt Michael Rohregger hatte diesen angeregt, weil die Angeklagten beim Oberlandesgericht (OLG) nicht gehört worden sind, bevor dieses die Diversion kippte. Rohregger ortet ein Zustandekommen des Beschlusses des OLG aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes. Das würde der Hauptverhandlung ihre Legitimität nehmen, so seine Argumentation. Das Schöffengericht hat aber keine verfassungsrechtlichen Bedenken und wies den Antrag zurück.
Erstangeklagter bekannte sich "nicht schuldig"
Wöginger soll 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister einen Leitungsposten erhält. Die beiden Mitangeklagten sind in der Hearing-Kommission für die Postenvergabe gesessen. Wöginger wird in der Anklage als Bestimmungstäter geführt. Der Erst- und der Zweitangeklagte sind weniger prominent: Der Erstangeklagte ist ein 63-jähriger Finanzbeamter, der tief in der ÖVP verwurzelt ist. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe er diese Nähe nie verborgen, sondern im Zusammenhang mit Besetzungen gegenüber einer Zeugin sinngemäß geäußert, dass die Partei hinter ihm stehe. Er saß der Begutachtungskommission vor, der sich die Bewerber für die Leitung des Finanzamts Braunau zu stellen hatten. Vor Gericht bekannte er sich nicht schuldig.
Den Donnerstag, den Freitag sowie den 3. März hat das Landesgericht Linz für die Fragen an die drei Angeklagten reserviert, wobei Wöginger voraussichtlich am 3. März dran ist. Danach starten die Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin am 5. März und Schmid am 9. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.