Affären

Wöginger-Prozess: Staatsanwalt fuhr schwere Geschütze auf

Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Linz die Diversion gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in der "Postenschacher-Affäre" gekippt hat, wurde der Prozess am Mittwoch fortgesetzt. 

Am Mittwoch startete am Linzer Landesgericht der Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger - der Oberösterreicher steht wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor Gericht. Wöginger soll 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister einen Leitungsposten erhält. Eine geeignetere Kandidatin wurde so ausgebootet Am ersten Tag standen nur die Eröffnungsplädoyers am Programm, zu Mittag war der Prozesstag bereits beendet. 

Wöginger hatte "Kurz-Staatsanwalt"

Roland Koch

Staatsanwalt  Roland Koch (stehend) beim Prozess 2023 am Landesgericht in Wien.  

© APA/HELMUT FOHRINGER

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft allen drei Angeklagten Amtsmissbrauch vor, den beiden Beamten zudem falsche Beweisaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht.  Als Ankläger meldete sich WKStA-Oberstaatsanwalt Roland Koch zu Wort - er vertrat auch die Falschaussage-Anklage gegen Sebastian Kurz im Jahr 2023. Koch fuhr schwere Geschütze auf: Aus parteipolitischen Motiven wurde die Kommission neu besetzt, sie stand der ÖVP nahe. Die Kommission setzte dann den ÖVP-Kandidaten durch, der dann fünf Rangstufen übersprang.

Vorwurf des Amtsmissbrauchs

Das Delikt des Missbrauchs der Amtsgewalt liegt vor, wenn Beamte wissentlich ihre Befugnisse missbrauchen, indem sie "unsachlich agiert" haben und nicht nach dem Gesetz handelten, führte der Oberstaatsanwalt aus. Wöginger, kein Beamter, war hingegen ein Bestimmungstäter, der die beiden Mitangeklagten zum Missbrauch angestiftet haben soll, indem er sich für die Vorreihung des ÖVP-Bürgermeisters einsetzte. "Zu einem Roten wäre er nicht gegangen, das hat er selbst gesagt", so der Oberstaatsanwalt in seinem Anklagevortrag.  

Ein Blick auf die Chatverläufe

Untermauert werden die Vorwürfe von der WKStA u.a. mit Chatverläufen, die sich auf dem Handy von Thomas Schmid fanden: Noch am Tag der entscheidenden Sitzung der Begutachtungskommission im Februar 2017 schrieb der angeklagte Personalvertreter dem damaligen Generalsekretär "Hi! mit bauchweh- aber:" und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete: "Mein Held!". Danach wandte er sich an Wöginger mit den Worten: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger war daraufhin "total happy". Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war. Fazit: Wöginger habe sich über den Postenschacher gefreut. 

"Habe nichts Unrechtes getan"

Wöginger

ÖVP-Klubobmann August Wöginger, im Rahmen eines Prozesses gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, aufgenommen am Mittwoch, 11. Februar 2026 in Linz.  

© APA/FOTOKERSCHI.AT/FLORIAN REISINGER

Wöginger kam am Mittwoch noch nicht zu Wort, vor dem Gerichtssaal aber versicherte er: "Ich rechne mit einem Freispruch, ich habe nichts Unrechtes getan.

Sehr wohl aber waren die Verteidiger an der Reihe: "Hier werden offenbar drei Personen stellvertretend an den Pranger gestellt für ein System, für das sie nichts können", sieht Wöginger-Anwalt Michael Rohregger keine strafrechtlichen Verfehlungen. "Man darf sich im Rahmen eines Besetzungsvorgangs sehr wohl wünschen, dass ein bestimmtes Ergebnis herauskommt und man darf sich dann auch freuen." Die übergangene Bewerberin habe Wöginger gar nicht gekannt und der Bürgermeister sei "kein persönlicher Freund" des Klubchefs, betonte der Verteidiger.

 Anwalt Michael Rohregger und ÖVP-Klubobmann August Wöginger, im Rahmen eines Prozesses gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, aufgenommen am Mittwoch, 11. Februar 2026 in Linz. 

 Anwalt Michael Rohregger und ÖVP-Klubobmann August Wöginger, im Rahmen eines Prozesses gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, aufgenommen am Mittwoch, 11. Februar 2026 in Linz. 

© APA/FOTOKERSCHI.AT/FLORIAN REISINGER

Auch die Verteidiger der zwei Beamten sahen keinen Amtsmissbrauch. Die Beurteilung sei "strikt nach dem Begutachtungsbogen erfolgt", verteidigte der Anwalt des Kommissionsvorsitzenden die Wertung seines Mandanten. Der Rechtsbeistand des Personalvertreters führte aus, sein Mandant habe den Bürgermeister gar nicht als besten gereiht, sondern eine dritte Bewerberin. Die laut Bundesverwaltungsgericht übergangene Kandidatin sei "schlecht vorbereitet, unfokussiert, nervös" gewesen.

Antrag an VfGH

Rohregger stellte zudem den Antrag, das Gericht möge sich an den Verfassungsgerichtshof wenden, weil die Angeklagten beim OLG nicht gehört wurden bevor dieses die Diversion kippte. Das sei nicht ein Fehler des OLG, sondern des Gesetzes, meinte er sinngemäß. Konkret will er die Einleitung eines Normprüfungsverfahrens mit dem Ziel der Aufhebung des §209 StPO, den er als verfassungswidrig erachtet. Rohregger stützt sich dabei auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Bezemek von der Uni Graz. Beantragt wurde zudem, den Personalakt der unterlegenen Bewerberin beizuschaffen. Das Gericht behielt sich die Entscheidung über die Anträge vor.

Damit war das Verhandlungsprogramm des ersten Tages bereits abgearbeitet. Der Prozess wird am 26. Februar fortgesetzt.

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