Affären

Wöginger zu Postenschacher-Prozess: "Ich gehe von Freispruch aus"

ÖVP-Klubchef August Wöginger nimmt erstmals zur Abweisung seiner Diversion in der oö. Postenschacher-Affäre Stellung. 

Mit seinem Anwalt Michael Rohregger trat der mächtige ÖVP-Klubchef August Wöginger am Freitag vor die Kameras.

Wöginger hatte erst am Mittwoch einen schweren Schlag zu verkraften gehabt: Das Oberlandesgericht Linz hatte seine Diversion in der Postenschacher-Affäre rund um das Finanzamt Braunau/Inn aufgehoben - Wöginger bekommt jetzt zwar 44.000 Euro Geldbuße zurück, muss aber vor Gericht.

Wöginger

Wöginger mit seinem Anwalt Michael Rohregger (l.).

© oe24

Und da droht ihm eine Verurteilung wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch - der Strafrahmen reicht immerhin bis zu 5 Jahre Haft.

Am Freitag nun trat Wöginger zu einer Erklärung an: "Ich bin überrascht, dass das OLG die Diversion aufhebt." Die WKStA habe zunächst zugestimmt - dann aber Berufung eingelegt. Der Diversion habe er nur zugestimmt, um sich rasch seiner politischen Arbeit zu widmen, Schuldeingeständnis sei das keines gewesen. Er trete auch nicht zurück: "Ich bleibe Klubobmann, ich wurde gewählt."

Attacke gegen unterlegene Kandidatin

Wöginger: "Ich bin überzeugt, als unbescholtener Mann das Gericht zu verlassen und dass ich nichts unrechtmäßig gemacht habe. Ich gehe von einem Freispruch aus." Der ÖVP-Klubchef betonte, er habe nur eine Bitte eines Parteifreundes weitergeleitet - und einmal auf Bitte des Parteifreundes nachgefragt, wie es mit der Bewerbung stehe." Jene Beamtin, die dann übergangen worden sei, kenne er nicht, er habe auch nicht gewusst, dass sich diese beworben habe." Sie habe überdies beim Hearing ein "Blackout gehabt", ließ Wöginger mit einer Attacke auf jene Bewerberin aufhorchen, die vor Gericht ja bereits recht bekommen hatte.

Wöginger erklärte, dass sein Parteifreund vor neun Jahren zu ihm in die Sprechstunde gekommen sei und ihm seine Bewerbungsunterlagen übergeben habe. Er habe das Anliegen nach Wien mitgenommen, er habe dann dem damaligen Generalsekretär Thomas Schmid übergeben, das sei eher "Zufall gewesen". Er habe sich wohl auch danach über die Bewerbung erkundigt, keinesfalls habe er "über längere Zeit interveniert", wie ihm das in der Anklage vorgeworfen werde.. Es sei nicht seine Absicht gewesen, das Verfahren unrechtmäßig zu beeinflussen, er habe seinen Parteifreund stets für einen geeigneten Kandidaten gehalten.

Anwalt Rohregger betonte, dass die Diversion bei  Strafprozessen keine Ausnahme sei, Wöginger sei deshalb nicht bevorzugt worden. Er sei überzeugt, dass Wöginger nichts Verbotenes getan habe.

Wöginger betonte noch, dass ihm alles "persönlich leid tut, auch für die übergangene Kandidatin Christa Scharf".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten