Neustart im Prozess

Wöginger vor Postenschacher-Prozessbeginn: "Habe nichts Unrechtes getan"

11.02.2026

Heute startet der Wöginger-Prozess erneut. Auch zwei Finanzbeamte sollen bei mutmaßlicher Postenschiebung mitgetan haben. Urteil für 21. April geplant. Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

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Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Linz die Diversion gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in der "Postenschacher-Affäre" gekippt hat, wird heute Mittwoch im Landesgericht weiter verhandelt. Wöginger muss sich wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Er soll 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister den Posten als Leiter des Finanzamtes Braunau erhält.

Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn warteten zahlreiche Medienvertreter auf den Klubchef und seinen Anwalt. Der Klubobmann betonte dann vor Journalisten, er vertraue auf die Justiz und rechne mit einem Freispruch. Das bekräftigte auch sein Anwalt Michael Rohregger. Die Verantwortungsübernahme, die Wöginger zu Prozessbeginn abgegeben hat, bleibe aufrecht, sie sei "kein Schuldeingeständnis", so der Verteidiger. Rohregger will auch einen Antrag stellen, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, weil Wöginger beim OLG nicht gehört worden sei.

Wöginger selbst sagte vor dem erneuten Postenschacher-Prozessbeginn: "Ich habe nichts Unrechtes getan." 

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Er beharrte auf das, was er im ersten Anlauf im Oktober gesagt habe. So sagte Wöginger auch heute: "Ich vertraue auf das unabhängige Gericht. Ich gehe von einem Freispruch aus, weil ich nichts Unrechtes getan habe. Das wird sich heute und in den kommenden Verhandlungstagen auch zeigen." 

Republik fordert 5.000 Euro

Die Republik Österreich wird sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren gegen Wöginger anschließen. Sie fordert 5.000 Euro Schadenersatz. Das ist jener Betrag, der aufgrund des mutmaßlichen Postenschachers der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin um die Leitung des Finanzamts Braunau zugesprochen wurde. 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht der Kandidatin diese Summe wegen Diskriminierung zugesprochen, die die Republik zu zahlen hatte.

Die beiden Mitangeklagten dürften als Mitglied bzw. Vorsitzender der Begutachtungskommission den Bürgermeister an erste Stelle gereiht haben, somit bekam die besser qualifizierte Kandidatin nicht den Job. Für den 5. März ist die ausgebremste Bewerberin als Zeugin geladen, Schmid für den 9. März. Ein Urteil ist für den 21. April vorgesehen. Auf Amtsmissbrauch stehen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Den beiden Finanzbeamten droht zudem der Amtsverlust, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.

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