Laut Behörden
Schweiz: Messerattacke am Bahnhof war Terroranschlag
29.05.2026Nach der Messerattacke am Bahnhof der Schweizer Stadt Winterthur haben Ermittler nun eine erste klare Einschätzung abgegeben: Die Tat wird als Terroranschlag gewertet.
Der Vorfall ereignete sich Donnerstagfrüh im Bereich des Bahnhofs Winterthur, als ein Mann plötzlich mit einem Messer auf Passanten losgegangen sein soll. Unter den Menschen vor Ort befand sich Medienberichten zufolge auch eine Kindergruppe. Eine Lehrerin soll sich schützend vor die Schüler gestellt haben.
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Drei Männer im Alter von 28, 43 und 52 Jahren wurden verletzt. Ein Opfer musste laut Behörden notoperiert werden.
Ermittler gehen von Terror aus
Wie die Behörden bei einer Pressekonferenz erklärten, wird der Angriff mittlerweile als Terrorakt eingestuft. Nach Angaben der Polizei soll sich der mutmaßliche Täter in den vergangenen Jahren zunehmend radikalisiert haben. Laut "Bild" sei den Behörden seine Nähe zur Terrormiliz ISIS bereits seit Jahren bekannt gewesen.
Der 31-Jährige besitzt demnach sowohl die Schweizer als auch die türkische Staatsbürgerschaft.
Täter offenbar schon länger bekannt
Ermittlungen zufolge soll der Mann bereits mehrfach durch radikale Inhalte aufgefallen sein. Schweizer Medien berichten, dass er über Jahre mit extremistischer Propaganda in Kontakt gestanden haben soll. Zwischenzeitlich habe er sich auch längere Zeit in der Türkei aufgehalten. Nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung sei er laut Behörden zuletzt wieder in der Schweiz gewesen.
Dass der Angriff nicht noch schlimmer endete, könnte laut Polizei auch Zufall gewesen sein. Bei der Attacke sei die Messerklinge abgebrochen, erklärten Ermittler. Kurz nach dem Angriff wurde der Verdächtige überwältigt und festgenommen.
Debatte um Abschiebung
Nach der Tat werden nun politische Konsequenzen diskutiert. Sicherheitsdirektor Mario Fehr forderte ein hartes Vorgehen gegen Extremisten. „Wir wollen, dass solche Leute das Land verlassen“, sagte er. Laut Behörden werde geprüft, ob dem Mann die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.